Was ist ein Bildungskredit?

Was ist ein Bildungskredit?

Eine solide und hochwertige Ausbildung bildet das Fundament für die berufliche Zukunft. Allerdings müssen in eine Ausbildung nicht nur Zeit und Arbeit investiert werden, sondern es entstehen immer auch Kosten. Allein schon aus zeitlichen Gründen ist es nicht jedem möglich, eine schulische Ausbildung oder ein Studium durch einen Nebenjob zu finanzieren, und selbst wenn ein Schüler oder Student Unterstützung von seinen Eltern, seinem Ehepartner oder in Form von BAföG erhält, kann es finanziell eng werden.

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Noch schwieriger wird es, wenn sich die Ausbildung in die Länge zieht. Spätestens wenn die Regelstudienzeit abgelaufen und damit auch der Anspruch auf BAföG beendet ist, kann sich so mancher Azubi nicht mehr nur auf seine Ausbildung und die anstehenden Prüfungen konzentrieren.

Stattdessen muss er sehen, wie er etwas Geld verdienen kann, um die Ausbildungs- und die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Dies wiederum kann aber dazu führen, dass sich die Ausbildungszeit noch weiter verlängert und die Ausbildung somit noch teurer wird. Fehlen die finanziellen Mittel, muss die Ausbildung im schlimmsten Fall sogar abgebrochen werden. Um solche Szenarien zu vermeiden, hat die Bundesregierung das Bildungskreditprogramm ins Leben gerufen.

Dieses Programm verfolgt das Ziel, Schülern und Studenten unkompliziert einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung ihrer Ausbildung zur Verfügung zu stellen.

Was ist ein Bildungskredit?

Als ein Förderprogramm der Bundesregierung richtet sich der Bildungskredit an Schüler und Studenten zwischen 18 und 36 Jahren, die einen Teil ihrer Ausbildung bereits absolviert haben. Durch ein zinsgünstiges Darlehen möchte das Bildungskreditprogramm Schülern und Studenten auf unkomplizierte Weise die notwendigen Mittel zur Finanzierung ihrer Ausbildung zur Verfügung stellen.

Im Unterschied zum BAföG wird der Bildungskredit dabei unabhängig vom Einkommen und Vermögen vergeben. Deshalb können auch solche Azubis einen Bildungskredit erhalten, die keinen Anspruch auf BAföG haben. Der Bildungskredit kommt aber auch als Förderinstrument zusätzlich zu BAföG in Frage. Eine Bonitätsprüfung findet im Zusammenhang mit der Vergabe nicht statt.

Wer kann einen

Bildungskredit beantragen?

Der Bildungskredit ist zum einen für Studenten vorgesehen, die ein Vollzeitstudium an einer Hochschule absolvieren und durch dieses Studium einen qualifizierenden Berufsabschluss erwerben. Ob es sich bei diesem Studium um das Erststudium oder ein Zweit- oder Folgestudium handelt, spielt keine Rolle.

Entscheidend ist lediglich, dass das Studium zu einem qualifizierenden Berufsabschluss führt. Ein Referendariat oder eine Promotion können durch den Bildungskredit somit nicht gefördert werden. Für ein Auslandsstudium kann der Bildungskredit gewährt werden, wenn das Auslandsstudium einem Studium im Inland gleichwertig ist.

Zum anderen richtet sich der Bildungskredit an Schüler, die eine schulische Ausbildung in Vollzeit absolvieren. Dabei muss es sich um eine Ausbildung handeln, die auch gemäß BAföG förderfähig ist. Dauert die Ausbildung zwei Jahre lang, kann der Bildungskredit ab Ausbildungsbeginn in Anspruch genommen werden. Bei einer längeren Ausbildung kann der Bildungskredit in den beiden letzten Ausbildungsjahren gewährt werden.

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In welcher Höhe

wird der Bildungskredit vergeben?

Damit der Bildungskredit den individuellen Bedürfnissen gerecht werden kann, wurde das Förderprogramm recht flexibel gestaltet. Die mögliche Kredithöhe pro Ausbildungsabschnitt bewegt sich zwischen 1.000 und 7.200 Euro und die Kreditsumme kann in maximal 24 Monatsraten zu 100, 200 oder 300 Euro ausbezahlt werden.

Die Anzahl und die Höhe der Auszahlungsraten kann der Azubi auswählen. So hat er beispielsweise die Möglichkeit, sich zunächst nur für zehn Auszahlungsraten zu 200 Euro zu entscheiden. Später kann er dann einen weiteren Bildungskredit beantragen und die verbliebene Ratenzahl bis zur Maximalzahl von 24 Raten in Anspruch nehmen. In diesem Beispiel wären dies 14 Kreditraten zu maximal 300 Euro.

Daneben kann sich der Azubi einen einmaligen Abschlag zusätzlich zu den Kreditraten auszahlen zu lassen. Der Abschlag ist auf die Hälfte der maximalen Kreditsumme, also auf 3.600 Euro begrenzt und muss nachweislich für ausbildungsbezogene Aufwendungen wie Schul- oder Studiengebühren, Bücher und Lernmaterialien oder einen ausbildungsbedingten Auslandsaufenthalt verwendet werden.

Verzinst wird der Bildungskredit mit einem Zinssatz, der einen Prozentpunkt über der EURo InterBank Offered Rate, kurz EURIBOR, liegt. Dabei wird der Zinssatz zweimal pro Jahr angepasst. Generell wird der Bildungskredit aber zu sehr günstigen Konditionen angeboten.

Der Grund hierfür ist die sogenannte Bundesgarantie. Durch diese Bundesgarantie übernimmt der Bund die Ausfallbürgschaft gegenüber der KfW, bürgt also für den Azubi.

Wie läuft das

Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren beim Bildungskredit findet in zwei Schritten statt. Im ersten Schritt reicht der Azubi die Antragsformulare und die weiteren benötigten Unterlagen beim Bundesverwaltungsamt in Köln ein. Das Bundesverwaltungsamt prüft daraufhin den Antrag und wenn die Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen erfüllt sind, erlässt es einen Bewilligungsbescheid.

Der Bewilligungsbescheid ist die Bestätigung dafür, dass der Bildungskredit bewilligt wurde und dass der Bund die Ausfallbürgschaft für den Azubi gegenüber der KfW übernimmt. Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Azubi außerdem ein verbindliches Kreditangebot der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Im zweiten Schritt muss der Azubi diesen Kreditvertrag innerhalb der angegebenen Frist ausgefüllt und unterschrieben an die KfW zurückschicken. Die KfW leitet daraufhin die Auszahlung des Bildungskredits in der vereinbarten Form ein. Lässt der Azubi die Frist verstreichen, verliert der Bewilligungsbescheid seine Wirksamkeit und das Kreditangebot erlischt.

Wie erfolgt die Rückzahlung

des Bildungskredits?

Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten zu 120 Euro zurückbezahlt. Dabei wird die erste Rückzahlrate vier Jahre nach der Auszahlung der ersten Kreditrate fällig. Der Azubi hat allerdings jederzeit die Möglichkeit, den Bildungskredit in Teilen oder vollständig vorzeitig zurückzuzahlen.

Sollte der Azubi in einen finanziellen Engpass geraten und die Raten zeitweise nicht zurückzahlen können, hat er die Möglichkeit, eine Stundung für maximal 24 Monate zu beantragen. Sollte der Azubi den Bildungskredit dauerhaft nicht zurückzahlen können, greift die KfW auf die Bundesgarantie zurück. In diesem Fall übernimmt das Bundesverwaltungsamt die weitere Abwicklung.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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