Vorzeitige Einschulung – was ein Kind können muss

Vorzeitige Einschulung – was ein Kind dafür schon können muss

Nähert sich der sechste Geburtstag des Sprösslings, stellt sich für die Eltern allmählich die Frage, ob und wann ihr Kind eingeschult werden soll. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist der sogenannte Einschulungsstichtag. Dieser wird von den Schulen festgelegt, in den meisten Bundesländern ist es der 30. Juni. Feiert ein Kind seinen sechsten Geburtstag vor dem Einschulungsstichtag, tritt es mit Beginn des nächsten Schuljahres seine Schullaufbahn an.

Wird ein Kind nach dem Einschulungsstichtag, aber noch im selben Jahr sechs Jahre alt, muss es erst ab dem nächsten Schuljahr in die Schule gehen. Allerdings können sich die Eltern auch für eine vorzeitige Einschulung aussprechen.

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