Die richtige Schulwahl trotz Schulempfehlung

Die wichtigsten Tipps für die richtige Schulwahl – trotz Schulempfehlung  

Zusammen mit den Zwischenzeugnissen erhalten nahezu alle Viertklässler in Deutschland auch die sogenannte Grundschulempfehlung, bei der es darum geht, ob der Schüler eine Hauptschule, eine Realschule oder ein Gymnasium als weiterführende Schule besuchen soll.

Ausnahmen bestehen nur in Berlin und Brandenburg, denn hier besuchen die Schüler die Grundschule sechs Jahre lang.

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Viele Eltern sind recht besorgt, dass es ihr Kind nicht auf eine höhere Schule schaffen könnte und befürchten, dass ihr Kind später kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben wird, wenn es nur über einen Hauptschulabschluss verfügt.

 

 

Grundsätzlich sind ein guter Haupt- oder Realschulabschluss deutlich besser als ein schlechtes Abitur und bei jeder Schulform besteht die Möglichkeit, später noch auf einen anderen, höheren Zweig zu wechseln. Dennoch zeigen Statistiken, dass heute immer mehr Grundschüler schon Nachhilfe bekommen, um dadurch die gewünschte Schulempfehlung zu erhalten.

Außerdem wünschen sich rund 60 Prozent aller Eltern, dass ihr Kind ein Gymnasium besuchen soll. Nun stellt sich jedoch die Frage, was passiert, wenn die Lehrer eine völlig andere Auffassung vertreten und das Leistungsvermögen des Kindes gänzlich anders beurteilen als die Eltern.

 

 

Hier die wichtigsten Fragen und Infos dazu sowie Tipps für die richtige Schulwahl, trotz Schulempfehlung: 

 

Ist die Schulempfehlung verbindlich?

Grundsätzlich fällt die Bildung in die Zuständigkeit der Länder, so dass es keine einheitlichen Regelungen gibt, die bundesweit gelten. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen ist die Schulempfehlung bindend.

Ausschlaggebend sind dabei die Fächer Deutsch und Mathematik und um eine Gymnasialempfehlung zu erhalten und auf einem Gymnasium aufgenommen zu werden, muss der Notendurchschnitt in diesen beiden Fächern mindestens 2,5 oder besser sein. In den übrigen Bundesländern hat die Schulempfehlung den Stellenwert einer Orientierungshilfe für die Eltern.

Die Lehrer empfehlen also die Schulform, die sie für die sinnvollste halten, die letztendliche Entscheidung treffen jedoch die Eltern.  

 

Kann die Schulempfehlung korrigiert werden, wenn sich der Notendurchschnitt verbessert?

 

Auch hier gibt es wieder unterschiedliche Regelungen. In Baden-Württemberg und Bayern ist das Zwischenzeugnis maßgeblich. Eine Korrektur der ausgesprochenen Empfehlung ist nicht möglich, selbst wenn sich die Noten im zweiten Schulhalbjahr verbessern.

In Sachsen hingegen kann eine Änderung der Schulempfehlung durch einen besseren Notendurchschnitt erreicht werden. 

 

Ist der Besuch einer höheren Schule auch ohne Empfehlung möglich?

Grundsätzlich ist dies möglich, aber auch hier greifen die Regelungen der einzelnen Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise können die Eltern ihr Kind zu einem sogenannten Prognoseunterricht anmelden, der im zweiten Schulhalbjahr stattfindet und drei Tage lang dauert.

Während des Unterrichts wird das Kind von einem Vertreter des Schulamtes, der weiterführenden Schule und der Grundschule beobachtet.

Stimmen alle drei Vertreter der ursprünglichen Schulempfehlung zu, bleibt diese bestehen. Ist einer der Vertreter der Ansicht, dass das Kind auch eine höhere Schule besuchen kann, darf das Kind auch dorthin wechseln.  

 

Kann ein Kind auch später noch die Schule wechseln?

Grundsätzlich ist sinnvoll, das Kind zuerst auf einer Haupt- oder Realschule anzumelden, wenn die Gefahr einer möglichen Überforderung besteht.

Stellt sich nach einer bestimmten Zeit heraus, dass das Kind gute Leistungen erbringt, ist ein späterer Wechsel immer noch möglich.

Ein Wechsel vom Gymnasium auf eine Haupt- oder Realschule ist zwar ebenfalls möglich, meist aber der denkbar ungünstigste Weg. Zudem ist es möglich, einen Schulweg abzuschließen und den nächst höheren Bildungsweg dranzuhängen. Schließt ein Schüler in Bayern beispielsweise die Realschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 ab, kann er anschließend ein Gymnasium besuchen. 

 

Weiterführende Schulthemen, Lernhilfen und Tipps:

 

 

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