Fernstudium oder richtiges Studium?

Ist ein Fernstudium ebenso viel wert wie ein “richtiges” Studium? 

Stichworte wie Eigeninitiative, Weiterbildungsbereitschaft oder Flexibilität gehören heute schon fast selbstverständlich zu dem Anforderungsprofil bei einer Stellenausschreibung. Wer aus zeitlichen oder familiären Gründen nicht an einer Uni oder einer Fachhochschule studieren möchte oder kann oder schlichtweg nicht in der Situation ist, auf sein regelmäßiges Einkommen verzichten zu können, für den kann ein Fernstudium eine wirkliche Alternative darstellen.

Es stellt sich aber die Frage, ob der Abschluss eines Fernstudiums genauso anerkannt und gleichwertig einzustufen ist wie der Abschluss eines Präsenzstudiums. Grundsätzlich lässt sich diese Frage mit einem “Ja” beantworten. Voraussetzung ist allerdings, dass das Fernstudium bei einer Fernuniversität oder Fernhochschule absolviert wird, die staatlich anerkannt und zugelassen ist und akkreditierte Lehrgänge anbietet.

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Das heißt, der Studiengang muss sich mit den Lehrinhalten und dem Niveau einer “normalen” Universität oder Fachhochschule decken und die gewählte Einrichtung muss von staatlicher Seite dazu befähigt sein, Fachabschluss- und Diplomprüfungen abzunehmen, akademische Grade zu verleihen und Prüfungszeugnisse und Prüfungsurkunden auszustellen. Ist dies der Fall, sind der per Fernstudium erworbene Master- oder Bachelorabschluss sowie das Diplom gleichwertig.

Der Masterabschluss 

Zudem sehen neue Regelungen vor, dass ein Masterabschluss grundsätzlich zur Aufnahme eines Promotionsverfahren berechtigt, unabhängig davon, ob der Masterschluss an einer Universität oder einer Fachhochschule erworben wurde. Allerdings liegt die Entscheidung darüber, ob die Zulassung zur Promotion erfolgt, nach wie vor bei den Hochschulen.

Soll das Fernstudium lediglich einer Weiterbildung dienen, ohne dabei jedoch einen akademischen Grad zu erwerben, ist dies in einigen Fällen auch dann möglich, wenn der Studierende kein Abitur oder keine Fachhochschulreife hat. Dies setzt jedoch eine entsprechende Ausbildung, mehrjährige Berufserfahrung und eine erfolgreich bestandene Einstufungsprüfung voraus.

Wichtig zu wissen ist, dass Fernstudien in aller Regel nicht gefördert werden, also beispielsweise kein Anspruch auf BaFög besteht. Allerdings können die Kosten für ein Fernstudium als Kosten für berufliche Weiterbildung im Rahmen der Werbungskosten oder der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

 

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