Infos zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten von Fernstudiengängen
Fernstudiengänge sprechen je nach Ausrichtung und Inhalten unterschiedliche Zielgruppen an.
So gibt es Fernstudiengänge, durch die ein Bildungsabschluss nachgeholt werden kann oder die eine berufliche Ausbildung ersetzen, daneben gibt es Fernstudiengänge, die als Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten berufsrelevante Zusatzqualifikationen zum Ziel haben.
Der große Vorteil von Fernstudiengängen liegt darin, dass sie parallel zum Arbeitsalltag absolviert werden können, denn üblicherweise können sich die Studierenden ihre Lernzeiten weitestgehend frei einteilen und auch direkten Einfluss auf das Lerntempo nehmen.
Allerdings sind Fernstudiengänge mit teilweise recht hohen Kosten verbunden und nicht jeder Lernwillige ist in der Situation, diese Kosten selbst aufbringen zu können. Daher sollten sich Lernwillige zunächst mit den unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen, um eventuell doch einen Weg zu finden, durch den das Fernstudium realisiert werden kann.
Inhalt
Infos zu den Kosten von Fernstudiengängen
Insgesamt ist es nicht möglich, pauschal festzulegen, wie teuer Fernstudiengänge sind, denn die Kosten hängen von dem jeweiligen Anbieter sowie von Faktoren wie der Studiendauer, dem angestrebten Abschluss oder der Struktur ab.
So können neben den Kosten für das eigentliche Studium weitere Kosten für Studien- und Arbeitsmaterialien sowie für die Prüfungen hinzukommen. Außerdem arbeiten einige Anbieter mit sogenannten Präsenzveranstaltungen. Hierbei handelt es sich um Seminare und Kurse, die vor Ort abgehalten werden und zu weiteren Kosten in Form von Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten führen können.
Hat der Lernwillige keinen Anspruch auf einen Bildungsurlaub oder kann er während der Präsenzveranstaltungen keinen bezahlten Urlaub nehmen, kann außerdem ein Verdienstausfall entstehen.
Unter Berücksichtigung all dieser Punkte können die Kosten für einen Fernstudiengang sehr unterschiedlich ausfallen und sich von rund 100 Euro für einen einzelnen Kurs bis hin zu mehreren tausend Euro für ein komplettes Studium belaufen.
Infos zu den Finanzierungsmöglichkeiten von Fernstudiengängen
Allerdings gibt es unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Fernstudiengängen. Nahezu alle Anbieter ermöglichen, die Studiengebühren auch in Raten zu bezahlen und sofern das Studium bei der staatlichen Fernuniversität Hagen oder einem anderen staatlich anerkannten Anbieter erfolgt und es sich um ein Erststudium handelt, ist es möglich, einen Studienkredit zu beantragen.
Zudem kann es sinnvoll sein, mit seinem Arbeitgeber zu sprechen, denn oft sind Arbeitgeber bereit, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten zu übernehmen.
Daneben gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt:
• Förderung beruflicher Weiterbildungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch.
Durch den sogenannten Bildungsgutschein können Arbeitslose und Arbeitsuchende gefördert werden. Voraussetzung ist aber, dass der Fernstudiengang die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt wird.
Wird der Bildungsgutschein erteilt, werden die gesamten Kosten für den Fernstudiengang übernommen.
• Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz.
Das sogenannte Meister-BAföG können Berufstätige und Arbeitsuchende erhalten. Vorgesehen sind dabei Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze für den Studiengang sowie Beiträge zum Lebensunterhalt.
Voraussetzung für das Meister-BAföG ist jedoch, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt und das Fernstudium einen beruflichen Aufstieg zum Ziel hat, beispielsweise zum Meister, Techniker oder geprüftem Betriebswirt.
• Förderung nach BAföG.
Auf eine Förderung durch BAföG können Schuler und Studenten zurückgreifen, die sich durch den Fernstudiengang auf einen staatlichen Schul- oder Ausbildungsabschluss vorbereiten, der dem entsprechenden Abschluss an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen gleichgestellt ist.
Allerdings wird BAföG nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, die beispielsweise auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigen. Erfüllt der Studiengang die Voraussetzungen nach BAföG, kann zudem ein Bildungskredit in Höhe von 7200 Euro beantragt werden.
• Bildungsprämie.
Geringverdiener erhalten durch den sogenannten Prämiengutschein bei einer arbeitsplatzübergreifenden Weiterbildungsmaßnahme bis zu 154 Euro jährlich vom Staat.
Sparen Berufstätige vermögenswirksame Leistungen an, können sie außerdem ohne Rücksicht auf Sperrzeiten Geld für Fernstudiengänge aus ihren Sparverträgen entnehmen.
Förderprogramme
Daneben gibt es weitere Förderprogramme, beispielsweise die Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, die Förderung von Zivildienstleistenden durch das zuständige Bundesamt oder die Begabtenförderung durch das Bildungs- und Forschungsministerium.
Außerdem gibt es regionale Förderprogramme für Arbeitnehmer in klein- und mittelständischen Unternehmen.
Die Kosten für berufliche Weiterbildungen können zudem steuerlich geltend gemacht werden, wobei Weiterbildungen im ausgeübten Beruf als Werbungskosten und andere berufliche Weiterbildungen als Sonderausgaben gelten.
Weiterführende Fachberichte über Lerntechniken und Fortbildungen:
- Methoden gegen eine Lernblockade
- Lerntypentest zur Lerntypenbestimmung
- Emotionale Intelligenz ist wichtig
- Kriterien die einen guten Lehrer auszeichnen
- Lächeln und Lachen lernen
- Tipps und Tricks zum Umgang mit Kritik
Thema: Infos zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten von Fernstudiengängen
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