Fragen und Antworten zum Bildungsurlaub

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungsurlaub

Die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf Bildungsurlaub. Trotzdem nutzen nur rund zwei Prozent aller Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Weiterbildung. Ein Grund hierfür liegt vermutlich darin, dass viele gar nicht wissen, was ein Bildungsurlaub überhaupt ist.

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Hier daher die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungsurlaub in der Übersicht:

Was ist ein Bildungsurlaub?

Eine solide und fundierte Ausbildung schafft die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Im Laufe seiner Berufstätigkeit sammelt der Arbeitnehmer dann Erfahrung und erwirbt eine gewisse Routine. Trotzdem reicht dieses Wissen und Können oft nicht aus. In praktisch jedem Arbeitfeld gibt es immer wieder Neuerungen und Weiterentwicklungen.

Um in Sachen Technik, Organisation oder Kommunikation auf einem aktuellen Stand und damit letztlich konkurrenzfähig zu bleiben, geht es daher vielfach nicht ohne eine kontinuierliche Lern- und Weiterbildungsbereitschaft. Der Gesetzgeber unterstützt Arbeitnehmer, die sich aktiv um das sogenannte lebenslange Lernen kümmern, unter anderem mit dem Bildungsurlaub. Der Bildungsurlaub ist eine Sonderform des Urlaubs, der in aller Regel auf die berufliche Weiterbildung, seltener auf eine politische Weiterbildung abzielt.

Um den Bildungsurlaub vom Erholungsurlaub abzugrenzen, wird er auch Bildungsfreistellung genannt. Mit Ausnahme des Saarlands sieht der Bildungsurlaub eine bezahlte Freistellung von der Arbeit an fünf Arbeitstagen pro Jahr vor. Anders als bei den meisten anderen staatlichen Förderungen kann sich der Arbeitnehmer weitestgehend selbst aussuchen, um welche Inhalte es bei seiner Weiterbildung gehen soll.

Die Kosten für einen Bildungsurlaub tragen der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber gemeinsam. Der Arbeitnehmer übernimmt nämlich die Gebühren für das Seminar und sein Arbeitgeber stellt ihn unter Lohnfortzahlung von der Arbeit frei. Hintergrund für diese Kostenteilung ist, dass beide vom Bildungsurlaub profitieren. Das Wissen, das der Arbeitnehmer neu erwirbt oder vertieft, kann er in den Arbeitsalltag einbringen. Die Gewissheit, qualifiziert und fachlich auf aktuellem Stand zu sein, steigert außerdem die Motivation.

Welchen Regelungen unterliegt der Bildungsurlaub?

1976 gab es zwar ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, ein bundeseinheitliches Gesetz zum Bildungsurlaub wurde aber dennoch nie erlassen. Deshalb unterliegt der Bildungsurlaub landesrechtlichen Gesetzen. Diese stimmen in Teilen überein, weichen in Teilen aber auch voneinander ab.

Eine Folge hiervon ist, dass das Bildungsurlaubsgesetz eines Bundeslandes ein Seminar als Maßnahme für den Bildungsurlaub anerkennen kann, das Bildungsurlaubsgesetz eines benachbarten Bundeslandes jedoch nicht. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen existieren gar keine Bildungsurlaubsgesetze.

Ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz in einem dieser vier Bundesländer hat, hat deshalb auch keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub beabsichtigt eine berufliche Weiterbildung, wobei er eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für diese Zeit beinhaltet. Deshalb ist eine grundlegende Voraussetzung für den Bildungsurlaub, dass der Bildungsurlauber ein Arbeitnehmer ist. Ein Arbeitsloser, ein Rentner, ein Student oder eine Hausfrau können selbstverständlich auch an einem Seminar teilnehmen und sich auf diese Weise beruflich weiterbilden.

Es handelt sich dann allerdings nicht um einen bezahlten Bildungsurlaub. Ein Azubi hat meist ebenfalls keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hintergrund hierfür ist schlichtweg, dass ein Azubi im Zuge seiner Ausbildung zunächst das Wissen und Können für seinen Beruf erlernen soll, bevor er sich mit einer Weiterbildung beschäftigt.

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Je nach landesrechtlichen Regelungen können außerdem zusätzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Bildungsurlaub gelten.

Wie wird ein Bildungsurlaub beantragt?

Vom Grundprinzip her wird ein Bildungsurlaub genauso beantragt wie ein normaler Erholungsurlaub.

Da aber ein paar Besonderheiten beachtet werden müssen,
gliedert sich der Antrag auf Bildungsurlaub in folgende Schritte:

1.

Im ersten Schritt sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob er überhaupt Anspruch auf Bildungsurlaub hat. Hierbei sollte er sich zum einen darüber informieren, ob es in dem jeweiligen Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz gibt und welche Regelungen es enthält.

Zum anderen sollte er in Erfahrung bringen, ob er persönlich die Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist übrigens immer der Ort, an dem sich die Arbeitsstätte befindet. Es spielt also keine Rolle, wo der Arbeitnehmer wohnt, sondern maßgeblich ist, wo er arbeitet.

2.

Im zweiten Schritt kann der Arbeitnehmer ein Seminar auswählen, das seinen Interessen entspricht. Bei der Auswahl sind jedoch zwei Kriterien wichtig.

So sollten die Seminarinhalte in einem Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen oder zumindest im Berufsalltag genutzt werden können. Ansonsten ist möglich, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht gewährt. Daneben muss es sich um ein Seminar handeln, das das Bundesurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes als Maßnahme für einen Bildungsurlaub anerkennt. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, kann sich der Arbeitnehmer für das Seminar anmelden.

3.

Nachdem sich der Arbeitnehmer angemeldet hat, erhält er eine Anmeldebestätigung, den Nachweis für die Anerkennung als Bildungsurlaubsmaßnahme und den inhaltlichen Ablaufplan vom Veranstalter des Seminars. Diese Unterlagen reicht der Arbeitnehmer im Zuge der Antragstellung bei seinem Arbeitgeber ein.

Ratsam dabei ist, den Bildungsurlaub möglichst früh zu beantragen und den Termin für das Seminar mit einem ausreichend großen zeitlichen Spielraum zu wählen. Hintergrund hierfür ist, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit haben muss, den Bildungsurlaub einzuplanen. Die Bundesurlaubsgesetze der Bundesländer schreiben hierfür bestimmte Antragsfristen vor. Diese bewegen sich meist zwischen vier und sechs Wochen bis Seminarbeginn.

Kann der Arbeitgeber den beantragten

Bildungsurlaub verweigern?

Um seinen Bildungsurlaub antreten zu können, braucht der Arbeitnehmer, wie auch bei einem normalen Erholungsurlaub, die Zustimmung des Arbeitgebers. Genauso wie bei einem normalen Erholungsurlaub kann der Arbeitgeber den Antrag auf einen Bildungsurlaub aber ebenfalls ablehnen. Dies kann zum einen gerechtfertigt sein, wenn die betriebliche Situation keine Freistellung von der Arbeit zulässt.

Zum anderen kann sich die Absage in den Regelungen des jeweiligen Bundesurlaubsgesetzes begründen. Denkbar ist beispielsweise, dass der Arbeitnehmer die Antragsfrist nicht eingehalten hat oder dass der Arbeitgeber aufgrund der Unternehmensgröße oder wegen der zu kurzen Beschäftigungsdauer des Arbeitsnehmers keinen Bildungsurlaub gewähren muss. Daneben kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub verweigern, wenn er den sogenannten Mindestnutzen der Weiterbildung anzweifelt.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch der Arbeitgeber einen Anspruch darauf hat, in gewissem Umfang vom Bildungsurlaub seines Arbeitnehmers zu profitieren. Schließlich stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeit frei. Allerdings heißt das nicht, dass sich der Arbeitnehmer für ein Seminar entscheiden muss, bei dem Inhalte vermittelt werden, die er tagtäglich im Berufsalltag anwenden kann. Mindestnutzen bedeutet nur, dass die erlernten Inhalte bei der Ausübung des Berufs nützlich sein oder die Grundlage für eine fachliche Weiterentwicklung bilden können.

So wäre ein Mindestnutzen gegeben, wenn beispielsweise ein Krankenpfleger oder eine Büroangestellte eine Fremdsprache wie Türkisch oder Russisch lernen möchten, weil sie in ihrem Arbeitsalltag ab und an damit in Berührung kommen. Im Unterschied dazu dürfte es für eine Erzieherin schwer werden, plausibel zu begründen, wie das Wissen aus einem Seminar zu einer speziellen Computerprogrammiersprache jemals in ihren Berufsalltag einfließen wird.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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