Infos zum Antrag auf ein Urlaubssemester, 2. Teil

Infos zum Antrag auf ein Urlaubssemester, 2. Teil

Dass es das sogenannte Urlaubssemester gibt, hat vermutlich jeder Student schon einmal gehört. Doch nur wenige Studenten wissen, wann und wie sie die Beurlaubung vom Studium für sich nutzen können. Noch mehr Unsicherheit gibt es, wenn es darum geht, ein Urlaubssemester zu beantragen.

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Infos zum Antrag auf ein Urlaubssemester, 2. Teil

Wir haben deshalb in einem zweiteiligen Ratgeber Infos und Tipps rund ums Urlaubssemester zusammengetragen. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was ein Urlaubssemester genau ist und welche Vorteile, aber auch Nachteile es für den Studenten hat.

Außerdem haben wir aufgezeigt, wie der Student vorgehen muss, wenn er einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen will.

Jetzt, im 2. Teil, schauen wir uns an, wie der Student seinen Antrag begründen kann:

Mögliche Begründungen für ein Urlaubssemester

Den Antrag auf ein Urlaubssemester zu stellen, ist eigentlich nicht besonders kompliziert. Denn die meisten Hochschulen haben dafür entsprechende Formulare und Leitfäden vorbereitet. Deshalb muss der Student die Unterlagen im Prinzip nur ausfüllen und fristgerecht abgeben.

Der Knackpunkt beim Antrag ist aber die Begründung. Denn damit die Hochschule die Beurlaubung genehmigt, muss der Student schlüssig begründen, warum er sein Studium unterbrechen will. Kann er keinen plausiblen Grund nennen, stehen die Chancen, dass sein Antrag genehmigt wird, ziemlich schlecht.

Welche Begründungen die Hochschulen akzeptieren, ist verschieden. Einige Unis sind hier ziemlich streng, andere Hochschulen sehen die Sache recht locker. Deshalb kann gut sein, dass der Student mit seiner Begründung Erfolg hat, während er an einer anderen Hochschule mit der gleichen Begründung nicht beurlaubt werden würde.

Insgesamt gibt es aber ein paar Gründe, die fast immer anerkannt werden.

Das sind folgende:

Krankheit

Ist der Student erkrankt und ist abzusehen, dass er eine Zeit brauchen wird, um wieder auf die Beine zu kommen, kann er sich aus gesundheitlichen Gründen vom Studium beurlauben lassen. Ob es sich um eine körperliche oder eine psychische Erkrankung handelt, spielt keine Rolle.

Allerdings wird es nicht ausreichen, wenn der Student nur erklärt, dass er krank ist. Vielmehr wird er seinem Antrag in aller Regel ein ärztliches Attest beilegen müssen, das seine Erkrankung bestätigt.

Schwangerschaft, Elternzeit und Kindererziehung

Nachwuchs kann ein plausibler Grund dafür sein, dass das Studium vorübergehend ruhen muss. Dabei ist ein Urlaubssemester schon während der Schwangerschaft möglich. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn das Ende der Schwangerschaft in einen Zeitraum fällt, in dem Prüfungen anstehen.

Möchte der Student oder die Studentin in der ersten Zeit nach der Geburt zu Hause bleiben, kann das ebenfalls ein Urlaubssemester begründen. Gleiches gilt, wenn sich der Student dazu entschließt, in die sogenannte Elternzeit zu gehen. Als Nachweis verlangen die Hochschulen in solchen Fällen meist eine Kopie des Mutterpasses oder eine Kopie von der Geburtsurkunde des Kindes.

Ist der Nachwuchs schon etwas größer, aber noch nicht im schulpflichtigen Alter, kann der Antrag auf ein Urlaubssemester mit der Erziehung und Betreuung des Kindes begründet werden.

Mitunter muss der Student dann aber erläutern, warum er diese Aufgabe selbst übernehmen muss und sich die Kinderbetreuung nicht mit zum Beispiel dem Partner oder einer Kita teilen kann.

Pflege eines Angehörigen

Wird ein naher Angehöriger zum Pflegefall und übernimmt der Student die Pflege und Betreuung, ist eine Beurlaubung für ein Semester aus diesem Grund möglich. Damit die Hochschule die Begründung anerkennt, wird der Student im Rahmen des Antrags grob beschreiben müssen, wie seine Pflegetätigkeit aussieht.

Oft verlangen die Hochschulen außerdem eine Kopie von dem Bescheid, aus dem der Pflegegrad des pflegebedürftigen Familienmitglieds hervorgeht.

Auslandssemester

Hochschulen leisten gerne einen Beitrag dazu, dass die Mobilität von Studenten gefördert und die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gefestigt wird. Möchte der Student ein Semester im Ausland studieren, wird der Antrag auf ein Urlaubssemester deshalb normalerweise genehmigt.

Unter Umständen können sogar die Studienleistungen und Prüfungen, die der Student im Zuge des Auslandssemesters absolviert hat, im Nachhinein für das Studium in Deutschland anerkannt werden. Je nach Uni gibt es dafür verschiedene Verfahren.

Beantragt der Student ein Urlaubssemester für einen Auslandsaufenthalt, braucht er in aller Regel einen Nachweis für seine Zulassung an der ausländischen Uni.

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Was ist beim Auslandssemester wichtig?

Praktikum

Ein Urlaubssemester ist möglich, wenn der Student ein Praktikum absolvieren will, das seinem Studienziel dient. Ob das Praktikum im Inland oder im Ausland stattfindet, spielt keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass das Praktikum den Student mit Blick auf sein Studienziel weiterbringt.

Diese Vorgabe soll zum einen Anreize dafür schaffen, das oft doch recht theoretische Studium durch praktische Erfahrungen zu ergänzen. Zum anderen soll so aber auch verhindert werden, dass sich der Student dank Betrieb des Onkels eine gemütliche Auszeit gönnt.

Deshalb muss der Student zusammen mit dem Antrag eine Praktikumsbescheinigung des Unternehmens einreichen.

https://youtu.be/_twXUVmrCr4

Freiwilligendienste

Möchte der Student sein Studium vorübergehend ruhen lassen, um in dieser Zeit einen Freiwilligendienst oder Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten, kann er seinen Antrag so begründen.

Allerdings beschränken einige Unis die Anzahl der Urlaubssemester, die sie für solche Zwecke bewilligen. Deshalb sollte sich der Student vorher informieren, wie seine Hochschule das handhabt.

Außerdem braucht er eine offizielle Teilnahmebescheinigung von der jeweiligen Stelle, die er als Nachweis zusammen mit seinen Antrag einreichen muss.

Gremienarbeit

Engagiert sich der Student hochschulpolitisch und hat er ein Mandat erhalten, das sehr arbeits- und zeitintensiv ist, kann er sich für die Zeit, in der er das Amt bekleidet, vom Studium beurlauben lassen. Allerdings werten die Unis so ein Engagement unterschiedlich.

Und meist akzeptieren sie Gremienarbeit nur dann als Begründung, wenn es sich wirklich um eine wichtige Position handelt. Wurde der Student lediglich zum zweiten Vertreter des dritten Stellvertreters gewählt, wird er damit wohl nicht durchkommen.

Finanzielle Schieflage

Es kann passieren, dass der Student in eine wirtschaftliche Notlage gerät. Statt sich um sein Studium zu kümmern, muss er dann mitunter schauen, dass er Geld verdient.

Einige Hochschulen gestehen Studenten ein Urlaubssemester zu, wenn eine finanzielle Schieflage dem Studium vorübergehend entgegensteht. Im Antrag muss der Student dann glaubhaft beschreiben, warum seine persönliche Situation dazu führt, dass er sich nicht auf das Studium konzentrieren kann.

Fazit zum Antrag auf ein Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester kann ein sehr hilfreiches und sinnvolles Instrument sein, um eine drohende Verlängerung der Studienzeit zu umgehen.

Allerdings muss der Student die Beurlaubung beantragen. Und bei dem sehr bürokratischen Verfahren ist wichtig, dass er den Antrag sorgfältig ausfüllt, gut begründet und rechtzeitig einreicht.

Wir haben versucht, durch Infos und Tipps Hilfestellung zu bieten. Trotzdem sollte sich der Student auf der Internetseite seiner Uni, in der Prüfungsordnung seines Studienfachs und vor Ort erkundigen, wie er am besten vorgeht und worauf er achten muss.

Denn die Verfahren und die zulässigen Begründungen sind je nach Uni ziemlich unterschiedlich.

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