Sitzenbleiben in der Grundschule? Teil 1

Sitzenbleiben in der Grundschule? Teil 1

Zu wissen, dass die Versetzung nicht klappt, ist alles andere als ein gutes Gefühl. Nicht nur, dass der Schüler und die Eltern enttäuscht sind. Dazu kommt, dass der Schüler aus seinem gewohnten Klassenverband herausgerissen wird. Dadurch wird er im nächsten Schuljahr seine Freunde nicht mehr so oft sehen und muss sich in einer neuen Schulklasse einleben. Trotz der großen Herausforderungen kann es sehr sinnvoll sein, ein Schuljahr zu wiederholen.

Sitzenbleiben in der Grundschule Teil 1

Nur: Wann bleibt ein Schüler eigentlich sitzen? Entscheidet der Lehrer oder die Schulleitung über die Versetzung oder haben die Eltern das letzte Wort? Und ist es überhaupt möglich, schon in der Grundschule sitzenzubleiben?

Solche Fragen beantworten wir in einem mehrteiligen Beitrag!:

Wann wird ein Schüler nicht versetzt?

Im Zeugnis am Ende eines Schuljahres ist vermerkt, dass der Schüler versetzt und nach den Ferien die nächsthöhere Klassenstufe besuchen wird. Waren die schulischen Leistungen nicht gut genug, fehlt dieser Vermerk.

Eine Ausnahme bilden nur die Klassenstufen, in denen die Versetzung durch ein Aufrücken ersetzt wurde. Welche Klassenstufen das betrifft, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Dazu kommen wir später noch.

Die Versetzung setzt voraus, dass der Schüler in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. In einigen Klassenstufen und Bundesländern kann eine mangelhafte oder ungenügende Bewertung aber mit guten Noten in anderen Schulfächern ausgeglichen werden.

Außerdem fließen nicht alle Fächer in die Gesamtwertung ein. In der Grundschule zählen meist die Hauptfächer Deutsch, Mathe und Sachkunde, in den höheren Klassenstufen sind die Pflicht- und Wahlpflichtfächer für die Versetzung relevant.

Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein Schüler versetzt wird oder das Schuljahr wiederholen muss, trifft die sogenannte Zeugniskonferenz. Ihr gehören die unterrichtenden Lehrer an, manchmal sind auch Eltern und Schüler beteiligt. Die Konferenz orientiert sich an den Noten, erstellt aber auch eine Prognose für das nächste Schuljahr. Gerade bei knappen Entscheidungen kann diese Prognose den Ausschlag geben.

Das Bildungssystem in Deutschland ist schon seit einiger Zeit im Umbruch und berücksichtigt neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und aktuelle Entwicklungen. Auch die Bundesländer, die bislang keine großen Veränderungen vorgenommen haben, werden ihre Schulordnungen in absehbarer Zukunft überarbeiten.

Daher sollten sich die Eltern informieren, wie die Versetzungsordnung für die Schulform und Jahrgangsstufe geregelt ist, die ihr Kind besucht.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben die meisten Bundesländer außerdem zeitlich befristete Ausnahmeregelungen auf den Weg gebracht. Sie berücksichtigen die Unterrichtsausfälle und die Lücken, die dadurch entstanden sind. Auch hier gibt es aber je nach Bundesland deutliche Unterschiede.

Ist ein Sitzenbleiben in der Grundschule möglich?

Nach der ersten Klasse rücken alle Schüler automatisch in die zweite Klasse auf. Erstklässler können also nicht sitzenbleiben. Diese Regelung ist bundesweit gleich. Allerdings kann ein Erstklässler um ein Jahr zurückgestellt werden, wenn die Lehrer und die Eltern der Meinung sind, dass das Kind noch etwas Zeit braucht und für die zweite Klasse noch nicht bereit ist.

In den weiteren Klassenstufen sind die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich. Während in einigen Bundesländern schon nach der zweiten Klasse entschieden wird, ob der Schüler versetzt wird oder nicht, gibt es solche Entscheidungen in anderen Bundesländern erst nach dem dritten oder vierten Schuljahr.

In wieder anderen Bundesländern ist ein Sitzenbleiben frühestens ab Sekundarstufe II möglich.

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Es gibt aber noch eine weitere Neuerung, die die Grundschulen betrifft. So haben viele Bundesländer eine flexible Schuleingangsphase eingeführt. Sie löst das Aufsteigen im Klassenverband in den beiden ersten Schuljahren ab. Das Modell wird schon seit Ende der 1990er-Jahre diskutiert und getestet.

Die Grundidee ist, dass die Unterschiede, die die Schüler mit Blick auf ihr Vorwissen und ihre Fertigkeiten mitbringen, ausgeglichen werden sollen. Auf diese Weise soll eine einheitliche Basis für die folgende Schulzeit entstehen.

Inhaltlich bündelt die Schuleingangsphase den Schulstoff der beiden ersten Schuljahre. Regulär erstreckt sich die Phase deshalb auch über zwei Schuljahre. Je nach Bedarf eines Schülers kann die Zeit aber auf ein Jahr verkürzt oder andersherum auf drei Jahre verlängert werden. Das wird dann jedoch nicht als Überspringen oder Wiederholen, sondern ganz normal als Durchlaufen der Schuleingangsphase gewertet.

Generell wurden und werden verschiedenste Pilot-Projekte für eine flexible Schuleingangsphase ausprobiert. In einigen Bundesländern ist sie bereits Standard, andere Bundesländer haben andere Regelungen getroffen, um den Start in die Schulzeit flexibel auszugestalten.

In den nächsten Abschnitten schauen wir uns die derzeitigen Grundschulordnungen in den verschiedenen Ländern an (Stand: Schuljahr 2022/23).

Kein Sitzenbleiben in der Grundschule

In Berlin, Bremen und Hamburg gibt es kein Sitzenbleiben in der Grundschule mehr. Die Länder stützen sich dabei auf Forschungsergebnisse, die aufgezeigt haben, dass die Wiederholung eines Schuljahres oft nicht zur erhofften Leistungssteigerung führt, sondern nur noch zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringt.

Bei vielen Schülern löst die Sorge, die Versetzung nicht zu schaffen, Druck und Versagensängste aus. Gleichzeitig ist es für viele Kinder und Jugendliche wichtig, dass sie in ihrem gewohnten und vertrauten Klassenverband bleiben.

Die drei Stadtstaaten haben deshalb beschlossen, das Sitzenbleiben in der Grundschule abzuschaffen und durch eine gezielte, individuelle Förderung im nächsten Schuljahr zu ersetzen.

In Berlin und Bremen bleibt es aber möglich, eine Klassenstufe freiwillig zu wiederholen. Diese Entscheidung treffen die Lehrer und die Eltern dann gemeinsam.

In Hamburg hingegen ist es nur nach der sechsten und der zehnten Klasse möglich, ein Schuljahr freiwillig zu wiederholen oder die Schulform zu wechseln. Bedingt durch Corona ist diese Regelung vorübergehend aber ausgesetzt.

In Schleswig-Holstein wiederum wurde das Sitzenbleiben zwar nicht komplett abgeschafft. Allerdings ist hier erst ab der siebten Klasse vorgesehen, dass ein Schüler nicht versetzt wird. Während der Grundschulzeit kann ein Schuljahr nur auf freiwilliger Basis wiederholt werden. Außerdem wird immer vorgezogen, dass ein Schüler individuell gefördert wird oder in eine andere Schulform wechselt, statt ein Schuljahr zu wiederholen.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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