Sitzenbleiben in der Grundschule? Teil 3

Sitzenbleiben in der Grundschule? Teil 3

Die Zeit in der Grundschule spielt eine besondere Rolle. Denn in den ersten Jahren der schulischen Laufbahn eignet sich der Grundschüler die wesentlichen Kenntnisse und Fähigkeiten an, die er später braucht. Dazu gehören zum Beispiel das Lesen, das Schreiben und das Rechnen. In der Grundschulzeit werden also die Grundlagen vermittelt, auf denen alle anderen Inhalte in den höheren Klassen, im Berufsleben und im privaten Alltag aufbauen.

Anzeige

Sitzenbleiben in der Grundschule Teil 3

Kommt ein Schüler im Unterricht nicht mit, kann es insofern die bessere Lösung sein, ein Schuljahr zu wiederholen. Doch wie es eigentlich in der Grundschule? Ist hier ein Sitzenbleiben überhaupt schon möglich? Und wer hat das letzte Wort, wenn es um die Versetzung in die nächste Klassenstufe geht?

In einer Beitragsreihe haben wir die wichtigsten Infos zum Sitzenbleiben in der Grundschule zusammengestellt.

Dabei haben wir in den beiden vorhergehenden Teilen erklärt, wann ein Schüler nicht versetzt wird und wie die Versetzung in der Grundschule grundsätzlich geregelt ist. Außerdem haben wir uns die Vorgaben aus den Grundschulordnungen in den einzelnen Bundesländern angeschaut.

Hier ist der letzte Teil 3!:

Wer entscheidet letztlich über ein Sitzenbleiben in der Grundschule?

In den höheren Klassenstufen hängt die Versetzung von den Noten im Zeugnis ab. Zeigt die Bewertung, dass die Leistungen des Schülers nicht ausgereicht haben, können auch die Eltern meist nichts mehr ausrichten. Denn die Schulgesetze regeln die Bedingungen für eine Versetzung und die Klassenkonferenz hält sich an die Vorgaben.

In der Grundschule ist der Spielraum in aller Regel größer. Das liegt daran, dass Grundschüler noch jung sind und es sehr unterschiedlich sein kann, wie schnell sich Kinder weiterentwickeln.

Aus diesem Grund wird immer versucht, die beste Lösung für den jeweiligen Grundschüler zu finden. Diese Lösung kann darin bestehen, dass der Grundschüler versetzt und im nächsten Schuljahr individuell gefördert wird. Doch genauso kann es die richtige Lösung sein, dass der Grundschüler das Schuljahr wiederholt.

Grundsätzlich sollten die Eltern nicht gleich auf die Barrikaden gehen, wenn die Lehrer eine Wiederholung empfehlen.

Für die Entwicklung eines Kindes und seine weitere schulische Laufbahn kann es gut, wichtig und richtig sein, die Versetzung in die nächste Klassenstufe um ein Jahr zu verschieben. Die Eltern sollten den Rat der Lehrer deshalb zumindest sorgfältig durchdenken.

Optimal ist, wenn die Eltern und die Lehrer an einem Strang ziehen, um das Beste für das Kind zu erreichen. Sind die Leistungen in einem oder mehreren Fächern auffällig schlecht, wird mitunter auch abgeklärt werden müssen, worin die Ursachen liegen und ob ein erhöhter Förderbedarf besteht.

Sind die Eltern der Ansicht, dass die Leistungen ihres Kindes ungerecht oder falsch bewertet wurden, sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Lehrer suchen. Auf diese Weise lassen sich viele offene Fragen beantworten.

Bringt der Austausch nichts, können sich die Eltern an die Grundschulleitung wenden und versuchen, mit ihrer Hilfe eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wie die Entscheidung über die Versetzung oder ein Sitzenbleiben in der Grundschule letztlich getroffen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Wie wir in den vorhergehenden Teilen der Beitragsreihe schon erläutert haben, legen die Bundesländer jeweils eigene Bedingungen für die Versetzung fest. Auch der Ablauf, wie die Entscheidung getroffen wird, ist unterschiedlich.

Die Regelungen dazu können die Eltern in der aktuellen Schulordnung ihres Bundeslandes nachlesen.

Außerdem können sich die Eltern natürlich jederzeit an die Lehrer wenden. Wenn sie befürchten, dass ihr Kind die Versetzung nicht schaffen könnte, ist es immer ratsam, sich möglichst früh mit den Lehrern auszutauschen. Sie können auch die administrativen Abläufe erläutern.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Sitzenbleiben in der Grundschule? Teil 1

Ist die Versetzung sicher, wenn kein blauer Brief kommt?

Neigt sich das Schuljahr allmählich dem Ende entgegen und blieb der berühmte blaue Brief aus, atmen viele Schüler und Eltern erleichtert auf. Denn sie gehen davon aus, dass der Versetzung nichts im Wege steht.

Tatsächlich gibt es in allen Bundesländern die Vorgabe, dass betroffene Eltern spätestens acht bis zehn Wochen vor dem Stichtag für die Versetzung schriftlich darüber informiert werden sollen, dass die Versetzung bei ihrem Kind gefährdet ist.

Das Schreiben soll zum einen auf die drohende Wiederholung vorbereiten und zum anderen die Möglichkeit eröffnen, das Sitzenbleiben doch noch zu vermeiden.

Allerdings sind die Schulen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Eltern im Vorfeld solche Schreiben zukommen zu lassen. Ein Anspruch auf eine Versetzung, bloß weil kein blauer Brief kam, besteht nicht. Ein Schüler kann also trotzdem sitzenbleiben, auch wenn die Eltern zuvor nicht auf die Versetzungsgefährdung hingewiesen wurden.

Haben die Eltern Sorge, dass es für ihr Kind knapp werden könnte, sollten sie sich beim Lehrer erkundigen. Sie müssen dabei auch keine Bedenken haben, dass sie den Lehrer durch die Nachfrage überhaupt erst auf die Idee bringen.

Ob ein Schüler versetzt wird oder sitzenbleibt, entscheidet nie ein Lehrer alleine. Stattdessen schaut sich die Klassenkonferenz die Noten und die Entwicklung jedes einzelnen Schülers an und trifft dann eine Entscheidung.

Außerdem liegt es nicht im Interesse der Schulen, dass Schüler sitzenbleiben. Denn zum einen haben Schulen einen Bildungsauftrag, den sie ernst nehmen. Sie sind darum bemüht, jeden Schüler bestmöglich zu fördern.

Und zum anderen verursacht ein Wiederholungsjahr Kosten. Deshalb wägen Schulen gut ab, ob eine Nichtversetzung die notwendige und richtige Lösung ist.

Gibt es Sonderregelungen, die ein Sitzenbleiben wegen schlechter Leistungen vermeiden?

Es existieren tatsächlich Sonderregelungen, wenn sich die schlechten Leistungen eines Schülers in besonderen Umständen begründen und absehbar ist, dass die Minderleistung nur vorübergehend anhält.

Zu den typischen Ursachen in solchen Fällen gehören ein Schulwechsel, eine lange Erkrankung oder einschneidende Ereignisse und Schwierigkeiten im familiären Umfeld.

Die Klassenkonferenz prüft dann in einer ausführlichen Besprechung, ob es bei dem Schüler mehr Stress verursacht, den verpassten Stoff aufzuholen oder sich durch die Nichtversetzung in einer neuen Klasse zurechtzufinden. Die wichtigste Grundlage für die Entscheidung ist am Ende immer das Wohl des Kindes.

In einigen Bundesländern gibt es für solche Fälle auch die Möglichkeit einer Versetzung auf Probe. Dabei wird der Schüler zunächst versetzt. Nach einer mehrwöchigen Probezeit entscheidet die Klassenkonferenz, ob der Schüler das begonnene Schuljahr so fortsetzen soll oder ob er doch zurückgestuft wird.

Auch gezielte Fördermaßnahmen kommen immer öfter zum Einsatz, um entstandene Wissenslücken zu schließen. Dazu erhalten betroffene Schüler zum Beispiel zusätzlichen Unterricht oder der Lehrer wird von einer zweiten Lehrkraft unterstützt, die während der Unterrichtsstunden anwesend ist.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: Sitzenbleiben in der Grundschule? Teil 3

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


lerntechniken99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

Kommentar verfassen