Wann und wie bekommen Eltern einen Zuschuss zur Klassenfahrt? 1. Teil

Wann und wie bekommen Eltern einen Zuschuss zur Klassenfahrt? 1. Teil

Eine Klassenfahrt verfolgt nicht nur pädagogische Ziele. Vielmehr geht es auch um soziale Aspekte und das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Klasse. Jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, an einer Klassenfahrt teilzunehmen. Der Zugang zur Bildung soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen.

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Wann und wie bekommen Eltern einen Zuschuss zur Klassenfahrt 1. Teil

Doch was, wenn die Eltern die Kosten nicht aufbringen können? Gibt es Fördermöglichkeiten? In einem zweiteiligen Ratgeber erklären wir, wo, wann und wie Eltern einen Zuschuss zur Klassenfahrt bekommen können.:

Wer legt das Ziel der Klassenfahrt fest?

Skifahren in Österreich, Segeln an der Nordsee, Sightseeing in London oder Kultur in Prag: Das Ziel einer Klassenfahrt kann für die Schüler super sein, das Haushaltsbudget der Familie aber vor eine große Herausforderung stellen. Und so manche Eltern fragen sich, ob eine Wandertour durch das nahegelegene Mittelgebirge den Zusammenhalt der Schüler nicht genauso gut fördern würde.

Die Entscheidung darüber, wohin die Reise geht, wird an den Schulen unterschiedlich gehandhabt. Viele Schulen haben bestimmte Traditionen, so dass dann die jeweilige Klassenstufe alljährlich beispielsweise zur Segel- oder Skifreizeit fährt.

Das kommt Schülern zugute, die mit ihren Eltern nicht in die Berge oder ans Meer fahren und die Sportarten ausprobieren können, weil das Interesse oder das Geld fehlen. Außerdem bietet die festgelegte Planung den Pluspunkt, dass die Eltern frühzeitig damit beginnen können, Geld zur Seite zu legen.

An anderen Schulen können die Schüler Vorschläge und Wünsche äußern, über die anschließend abgestimmt wird. So oder so muss der Schulleiter die Fahrt aber absegnen. Und die Eltern können einschreiten, wenn sie mit dem Ziel oder den Kosten nicht einverstanden sind.

Eine gute Gelegenheit, um das Thema zu besprechen, ist ein Elternabend. Möchten die Eltern ihre finanziellen Bedenken nicht vor versammelter Mannschaft äußern, können sie sich im Vorfeld an den Klassenlehrer wenden.

Muss ein Schüler an der Klassenfahrt teilnehmen? 

Bei einer Klassenfahrt handelt es sich um eine Schulveranstaltung. Die Schulordnungen der Bundesländer können sich zwar voneinander unterscheiden, doch in aller Regel ist die Teilnahme für alle Schüler Pflicht. Und gemeinsame Fahrten sind auch durchaus sinnvoll.

Denn sie fördern soziale Kompetenzen wie Toleranz, Rücksichtnahme und Verständnis, stärken die Selbstständigkeit der Kinder und verbessern das Wir-Gefühl in der Klasse.

Eine Befreiung von der Teilnahmepflicht kommt nur in besonderen Einzelfällen in Frage. In Bremen zum Beispiel sollten drei Kinder aus religiösen Gründen nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen. Doch das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt lehnte den Wunsch der Eltern ab (Az. 1 A 275/10).

Nur wenn die Eltern, der Schüler und die Schule tatsächlich keine Kompromisslösung finden können, ist als Ausnahme denkbar, dass der Nachwuchs daheim bleibt. Doch dann hat er keine Freizeit. Stattdessen muss er entweder in einer anderen Klasse am Schulunterricht teilnehmen oder zu Hause Schulaufgaben bearbeiten, während die Klassenkameraden verreist sind.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Schüler von der Teilnahme an der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Die Klassenkonferenz kann so einen Ausschluss als disziplinarische Maßnahme beschließen, wenn der Schüler zum Beispiel ständig den Unterricht gestört oder sich einen anderen, erheblichen Fehltritt geleistet hat.

Wie teuer darf eine Klassenfahrt sein?

Konkrete Obergrenzen für die Kosten einer Klassenfahrt sind in den Schulverordnungen der Bundesländer nicht festgelegt. Es bleibt eher bei allgemeinen Formulierungen in dem Sinne, dass die Ausgaben für die Eltern finanziell zumutbar bleiben sollen.

Allerdings beschließen viele Schulen gewisse Budgets, die in Absprache mit der Schulkonferenz, dem Elternbeirat oder ähnlichen Gremien festgelegt werden. Außerdem wird eine Klassenfahrt in aller Regel sehr früh angekündigt, so dass die Eltern genug Zeit haben, um die Ausgabe einzuplanen.

Wann können Eltern staatliche Unterstützung bei der Finanzierung der Klassenfahrt nutzen?

Klassen- und Studienfahrten sind ein fester Bestandteil der Ausbildung und sowohl in pädagogischer als auch in sozialer Hinsicht wertvoll und wichtig. Damit die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern nicht der Grund dafür sind, dass Kindern solche Erfahrungen verwehrt bleiben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket auf die Beine gestellt.

Darin ist unter anderem festgelegt, dass einkommensschwache Familien die Kosten für eine Klassenfahrt nicht alleine stemmen müssen.

Eltern können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, wenn

  • sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen,

  • Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten oder

  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommen und

  • der Schüler jünger ist als 25 Jahre und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht.

Das Paket möchte sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten und einkommensschwachen Familien an Klassenfahrten teilnehmen können. Deshalb werden die Kosten für die Fahrt, die Unterkunft, die Verpflegung, das Programm vor Ort und eine Reiserücktrittskostenversicherung übernommen.

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Dabei sind die Kosten in voller Höhe abgedeckt. Eine Kostenbegrenzung bei Klassenfahrten lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil bestätigt (Az. B 14 AS 36/07 R). Nur das Taschengeld müssen die Eltern selbst beisteuern.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist das örtliche Jobcenter der zuständige Ansprechpartner. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten, wenden sich an die Kreisverwaltung oder das Bürgeramt ihrer Gemeinde.

Eltern, die nur Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, können sich auch mit der Familienkasse in Verbindung setzen.

Damit die Kinder schnell und unkompliziert vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren können, müssen die Eltern nur einen einzigen Antrag ausfüllen. Der Antrag ist einfach gehalten und umfasst lediglich eine Seite.

Wichtig ist aber, dass die Eltern den Antrag frühzeitig stellen, am besten gleich nach Ankündigung der Klassenfahrt. Den entsprechenden Vordruck gibt es bei den zuständigen Stellen. Teilweise steht das Formular auch online zum Download bereit, zum Beispiel hier. Die Schulen können oft ebenfalls weiterhelfen.

Nun gibt es aber natürlich auch Familien, die keine Sozialleistungen beziehen und trotzdem Probleme haben, die Kosten für die Klassenfahrt aufzubringen. Welche Möglichkeiten sie haben, um an einen Zuschuss zu kommen, zeigen wir im 2. Teil.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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