Was ist ein Pflichtpraktikum?

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Im Rahmen eines Studiums wird es früher oder später Zeit für ein Praktikum. In den Studien- oder Prüfungsordnungen der meisten Studiengänge ist nämlich mindestens ein Praktikum vorgesehen. Da der Student dieses Praktikum absolvieren muss, wird es auch Pflichtpraktikum genannt. Dabei hat es durchaus seinen Sinn, dass das Pflichtpraktikum fest zur deutschen Hochschulausbildung gehört.

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Während die Uni die theoretischen Grundlagen vermittelt, zielt das Praktikum nämlich darauf ab, diese Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und auszubauen.

Was ist ein Pflichtpraktikum genau?

Beim Pflichtpraktikum handelt es sich um ein Praktikum, das als fester und verbindlicher Bestandteil des Studiums in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt ist. Im Unterschied zu einem freiwilligen Praktikum muss der Student das Pflichtpraktikum also absolvieren. Die Studienordnung regelt außerdem, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Praktikum als Pflichtpraktikum anerkannt wird.

So sind in der Studienordnung unter anderem die Inhalte, Tätigkeiten, Leistungen und die Dauer des Praktikums angegeben. In den meisten Fällen muss das Pflichtpraktikum dabei in einem Bereich absolviert werden, der die praktische Anwendung des bisher Erlernten ermöglicht.

Die Idee von einem Pflichtpraktikum ist nämlich, dass der Student seine fachtheoretischen Kenntnisse vertieft und sich neues Fach- und Methodenwissen aneignet. Als Leistungsnachweis muss der Student dann eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebs vorlegen und einen Praktikumsbericht verfassen.

Wann findet das Pflichtpraktikum statt und wie lange dauert es?

Wann das Pflichtpraktikum auf dem Programm steht, ist von Studiengang zu Studiengang verschieden. Bei einigen Studienfächern muss das Pflichtpraktikum noch vor Studienbeginn absolviert werden. In diesem Fall geht es bei dem Praktikum darum, dass der Student die Grundlagen lernt, die die Basis für den Studiengang sind.

In anderen Studienfächern findet das Pflichtpraktikum während des Studiums, vor dem Ende eines Studienabschnitts oder vor kurz vor der Abschlussprüfung statt. Dann soll das Praktikum dem Studenten ermöglichen, sein Fachwissen praktisch anzuwenden, zu festigen und auszubauen. Gleichzeitig ist ein solches Praktikum die Voraussetzung dafür, dass der Student sein Studium fortsetzen oder beenden kann.

Die Dauer des Pflichtpraktikums hängt ebenfalls vom Studiengang ab, meist sind aber mindestens acht Wochen vorgeschrieben. Möchte der Student länger als Praktikant arbeiten, kann er die Praktikumsdauer beispielsweise auf drei Monate, auf ein Semester oder auf ein Jahr ausweiten.

Einige Studiengänge sehen ein sogenanntes Praxissemester vor, ansonsten kann der Student sein Pflichtpraktikum in den Semesterferien absolvieren oder sich auf Antrag eine Auszeit vom Studium nehmen. Oft ist es auch möglich, ein längeres Pflichtpraktikum aufgeteilt in mehrere Abschnitte zu absolvieren. Hat der Student vor oder während des Studiums in einem passenden Bereich gearbeitet, kann die Arbeitszeit unter Umständen ebenfalls als Pflichtpraktikum anerkannt werden.

Wie viel verdient ein Student während des Pflichtpraktikums?

Ob der Student überhaupt eine Vergütung erhält, hängt davon ab, wo er sein Pflichtpraktikum macht. In Wirtschaftsunternehmen wird meist eine Vergütung bezahlt. Sie bewegt sich in einem Rahmen zwischen 300 und 800 Euro.

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Im Durchschnitt verdienen Praktikanten etwa 400 Euro pro Monat, einige verdienen aber auch mehr und andere weniger. Oft wird die Vergütung als eine Art Gehalt vereinbart. Anstelle einer monatlichen Pauschale sind aber auch eine Bezahlung auf Stundenlohnbasis oder ein Honorar denkbar. Im öffentlichen Dienst und bei Organisationen, Institutionen, Verbänden und Vereinen sind bezahlte Pflichtpraktika hingegen eher die Ausnahme.

Bekommt der Student während des Pflichtpraktikums BAföG?

Um finanziell über die Runden zu kommen, müssen viele Studenten die Förderung in Form von BAföG in Anspruch nehmen. Wenn ein Student Anspruch auf BAföG hat, bleibt der Anspruch auch während der Dauer des Pflichtpraktikums erhalten.

Allerdings gilt dies wirklich nur dann, wenn der Student ein Pflichtpraktikum absolviert und das Praktikum vor oder während des Studiums stattfindet. Absolviert der Student ein freiwilliges Praktikum oder ein Praktikum im Anschluss an sein Studium, erhält er kein BAföG.

Auch auf die Höhe des BAföGs wirkt sich das Pflichtpraktikum grundsätzlich nicht aus. BAföG berechnet sich nach dem Bedarf und der ermittelte Bedarf ändert sich nicht, wenn der Student keine Vorlesungen besucht, sondern sein Pflichtpraktikum absolviert.

Allerdings wird bei der Berechnung der Förderung das Einkommen berücksichtigt. Wenn der Student für sein Pflichtpraktikum eine Vergütung bekommt, wird diese Vergütung auf das BAföG angerechnet. Zuvor werden aber noch Pauschalen für die Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskosten abgezogen. Verdient der Student während des Pflichtpraktikums nur wenig Geld, wirkt sich dieses Einkommen deshalb gar nicht oder kaum auf die BAföG-Höhe aus.

Was ist mit den Versicherungsbeiträgen bei einem Pflichtpraktikum?

Was die Versicherungen angeht, so spielen vor allem die Sozialversicherungen und die gesetzliche Unfallversicherung eine Rolle. Bei einem Pflichtpraktikum ist der Student nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass der Student von seiner Praktikumsvergütung keine Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen muss.

Dies gilt aber nur für ein Pflichtpraktikum, das die Studien- und Prüfungsordnung verbindlich vorschreibt. Absolviert der Student ein freiwilliges Praktikum, muss er Sozialversicherungsbeiträge leisten, wenn seine Praktikumsvergütung bestimmte Grenzen übersteigt.

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Praktikant immer und automatisch über seinen Praktikumsbetrieb versichert. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und gilt für alle Praktikanten, unabhängig von der Art des Praktikums und der Vergütung.

Kann ein Pflichtpraktikum auch im Ausland absolviert werden?

Vor allem bei international ausgerichteten Studienfächern ist ein Auslandspraktikum sogar vorgeschrieben. Die Bedingungen und Voraussetzungen sind grundsätzlich die gleichen wie bei einem Pflichtpraktikum im Inland. Genaue Angaben dazu finden sich in der Studienordnung.

Ein Praktikum im Ausland erfordert jedoch nicht nur eine aufwändigere Organisation, sondern verursacht meist auch höhere Kosten. Um sicherzustellen, dass jeder Student ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum im Ausland finanziell meistern kann, stellen Unis und Hochschulen in aller Regel Fördergelder und Zuschüsse zur Verfügung. Außerdem erhält der Student sein BAföG auch während eines Pflichtpraktikums, das im Ausland stattfindet.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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