Welche Folgen drohen bei einem gefälschten Zeugnis?

Welche Folgen drohen bei einem gefälschten Zeugnis?

Wenn das Schulzeugnis nicht sonderlich gut ausgefallen ist, spielt so mancher Schüler mit dem Gedanken, die Noten abzuändern. So könnte er seinen Eltern ein besseres Zeugnis präsentieren und sich Ärger ersparen. Doch auch Bewerber kommen mitunter auf die Idee, Schul- und Abschlusszeugnisse zu ändern oder Arbeitszeugnisse und Referenzen selbst zu erstellen, um sich auf diese Weise bessere Chancen auf einen Studienplatz oder einen Job zu sichern.

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Welche Folgen drohen bei einem gefälschten Zeugnis

Tatsächlich ist aber besser, solche Überlegungen ganz schnell wieder zu verwerfen. Denn ein Zeugnis zu fälschen, ist alles andere als ein harmloses Kavaliersdelikt.

Wir erklären, welche Folgen bei einem gefälschten Zeugnis drohen:

Was ist ein Zeugnis?

Bei einem Zeugnis handelt es sich um eine Urkunde. Das gilt für Schulzeugnisse genauso wie für Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse und alle andere Zeugnisse. Auch Schüler- und Studentenausweise oder zum Beispiel Kennzeichen zählen als offizielle Urkunden.

Eine Urkunde dient als Nachweis für eine abgegebene Erklärung. In dieser Funktion soll eine Urkunde zum einen sicherstellen, dass ersichtlich ist, wer die Erklärung abgegeben und folglich die dazugehörige Urkunde ausgestellt hat. Zum anderen soll die Urkunde gewährleisten, dass der Aussteller die Erklärung auch wirklich abgegeben hat und dafür einsteht.

Dabei muss belegt sein, dass die Urkunde echt ist. Dieser Beleg für die Authentizität kann beispielsweise durch einen Stempel oder eine handschriftliche Unterschrift mit Datum erfolgen.

Wann handelt es sich um eine Urkundenfälschung?

Weil ein Zeugnis eine Urkunde ist, liegt eine Urkundenfälschung vor, wenn jemand ein Zeugnis nutzt, das in dieser Form nie ausgestellt wurde. Ganz konkret begeht gemäß § 267 StGB (Strafgesetzbuch) eine Urkundenfälschung, wer

  • eine unechte Urkunde erstellt,

  • eine echte Urkunde abändert oder

  • eine unechte oder verfälschte Urkunde verwendet.

Schreibt sich ein Bewerber die Zeugnisse für seine Bewerbungsmappe selbst, verändert ein Schüler einzelne Noten in seinem Schulzeugnis oder legt jemand ein gefälschtes Abschlusszeugnis vor, sind das also alles Beispiele für Fälle, in denen der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist.

Welche Folgen drohen bei einem gefälschten Zeugnis?

Nicht nur die Urkundenfälschung selbst, sondern schon der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar. Fliegt der Schwindel auf, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In schwerwiegenden Fällen kann das Strafmaß sogar auf eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren erhöht werden.

Ein schwerwiegender Fall liegt vor, wenn die Urkundenfälschung keine einmalige Aktion war, sondern mehrfach begangen und dadurch die Sicherheit im Rechtsverkehr erheblich gefährdet wurde. Auch wenn der Täter gewerbsmäßig gehandelt hat oder einer Bande angehört, die im großen Stil Urkunden fälscht und die Fälschungen dann verkauft, geht das Gericht von einem schwerwiegenden Fall aus.

Außerdem gilt das höhere Strafmaß, wenn der Täter ein Amtsträger ist und seine Stellung missbraucht, um Urkunden zu fälschen. Hat die Urkundenfälschung zu einem erheblichen Vermögensverlust geführt, liegt ebenfalls ein schwerer Fall vor.

Einen Vermögensverlust großen Ausmaßes beziffert die Rechtsprechung üblicherweise mit einem Betrag ab 50.000 Euro.

Hat die Urkundenfälschung zur Folge, dass derjenige, der auf die unechte oder gefälschte Urkunde hereingefallen ist, Vermögen verliert, droht unter Umständen auch eine Anklage wegen Betrugs. Gleiches gilt, wenn der Fälscher mit seiner Tat das Ziel verfolgt, sich selbst einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

3 Beispiele zu den Folgen von gefälschten Zeugnissen

Allein schon durch das hohe Strafmaß, mit dem Urkundenfälschungen geahndet werden, ist klar, dass ein Schüler, Student oder Bewerber die Finger von solchen Aktionen lassen sollte.

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Zumal es allein mit der Strafe, die ein Gericht möglicherweise verhängt, oft nicht getan ist. Stattdessen kann der Schwindel die ganze berufliche Zukunft zunichte machen.

Dazu drei Beispiele aus der Praxis:

  1. Gefälschte Arbeitszeugnisse

Macht ein Bewerber falsche Angaben, muss er mit Konsequenzen rechnen. Vertuscht er Lücken in seinem Lebenslauf oder reicht er gefälschte Zeugnisse ein, kann der Arbeitgeber nämlich auch Jahre später noch fristlos kündigen.

So erging es einem Mitarbeiter, der in seiner Bewerbung sowohl seinen Lebenslauf als auch die Arbeitszeugnisse, die die einzelnen Stationen belegen sollten, gefälscht hatte.

Dabei hatte der Mitarbeiter gezielt Firmen ausgesucht, die insolvent gegangen waren. Auf diese Weise wollte er verhindern, dass der Arbeitgeber Nachforschungen anstellen kann. Doch der Schwindel flog auf und beendete die Karriere des Mitarbeiters mit sofortiger Wirkung.

  1. Gefälschtes Abiturzeugnis

Ein Mann hatte die Schule abgebrochen und sie deshalb auch ohne einen Abschluss verlassen. Weil er aber studieren wollte, bewarb er sich mit einem gefälschten Abiturzeugnis an der Universität in Kassel. Tatsächlich bekam er dort auch zunächst die Zusage für einen Studienplatz.

Allerdings fiel die Fälschung auf. Die Uni entzog dem 27 Jahre alten Studenten daraufhin den Studienplatz. Und das Kassler Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 600 Euro.

  1. Lehrerin dank Urkundenfälschung

Seit Anfang der 1990er-Jahre verwendete eine Frau gefälschte Zeugnisse. Diese bescheinigten die Qualifikationen, die notwendig sind, damit die Frau als Lehrerin arbeiten konnte. Wenn der Schwindel aufzufliegen drohte, zog die Frau in ein anderes Bundesland und setzte dort ihre Tätigkeit fort.

Dennoch kam der Schwindel 2012 ans Licht. Das Kieler Amtsgericht verurteilte die vermeintliche Lehrerin wegen Urkundenfälschung und Betrugs zu einer zweijährigen Haftstrafe. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gleichzeitig wurde die Frau auf Lebenszeit vom Schuldienst suspendiert.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

Ein Gedanke zu „Welche Folgen drohen bei einem gefälschten Zeugnis?“

  1. Leider dann doch nicht so risikolos, wie das in den ganzen Filmen immer dargestellt wird.. Aber ich glaube eh, dass das Fälschen unnötig ist. Wenn man nicht gerade Medizin studieren will, achten die meisten Arbeitgeber eher auf die bisherige Erfahrung und nicht ob man früher eine 1 in Mathe hatte.

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