Wissenswertes zu Schülerlotsen

Wissenswertes zu Schülerlotsen 

Tag für Tag sorgen rund 50.000 Schülerlotsen dafür, dass der Schulweg für die jüngeren Schüler ein Stück weit sicherer wird. Hier gibt’s die wichtigsten Infos zu diesem so wichtigen Ehrenamt.

Mit ihren neongelben Warnwesten und ihren Winkerkellen sind sie schon von Weitem gut zu erkennen. Und sowohl die Schulkinder als auch deren Eltern sind beruhigter, wenn sie sie vor Ort wissen. Die Rede ist von Schülerlotsen. Sie stehen an stärker befahrenen Straßen, unübersichtlichen Kreuzungen und anderen gefährlichen Stellen im Umkreis von Schulen und sorgen dafür, dass die Kids sicher über die Straße kommen.

Aber wer entscheidet eigentlich darüber, wo Schülerlotsen eingesetzt werden? Wer kann Schülerlotse werden? Und welche Befugnisse haben Schülerlotsen?

Der folgende Beitrag vermittelt alles Wissenswerte rund um Schülerlotsen!

 

Wer entscheidet, ob und wo Schülerlotsen eingesetzt werden?

In Deutschland gibt es Schülerlotsen schon seit 1953. Dabei engagieren sich Schülerlotsen, die offiziell übrigens Verkehrshelfer heißen, ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich. Für ihre Dienste ernten Schülerlotsen viel Anerkennung. Und das ist auch gut und richtig so. Denn schließlich leisten Schülerlotsen nicht nur direkte Unterstützung, indem sie die Kids sicher über die Straße geleiten. Genauso übernehmen Schülerlotsen auch eine wertvolle Vorbildfunktion, wenn es um soziales Verhalten geht.  

Wenn die Eltern der Meinung sind, dass es auf dem Schulweg ihres Kindes Straßenübergänge, Bushaltestellen, Kreuzungen oder andere unübersichtliche und gefährliche Stellen gibt, die gesichert werden sollten, können sie sich an den Träger der Schule wenden.

Gleiches gilt, wenn sich die Eltern oder ältere Schüler selbst als Schülerlotsen engagieren möchten. Den Schulträger erreichen die Eltern am besten, wenn sie zunächst die Schulleitung, den Elternbeirat oder die Schülermitverwaltung ansprechen und mit ins Boot holen. Der Träger der Schule entscheidet darüber, ob ein Schülerlotsendienst eingerichtet wird. Gibt der Schulträger sein Okay, kümmert sich die Schulleitung um die Organisation der weiteren Schritte.

 

Wer kann Schülerlotse werden?

Grundsätzlich kann sich jeder Schüler für den Schülerlotsendienst melden, sobald er 13 Jahre alt ist und die siebte Klasse besucht. In Brandenburg können sogar schon elfjährige Schüler das Ehrenamt antreten, in Berlin ist ein Engagement als Schülerloste ab der fünften Klasse möglich.

Die Klassenlehrer wählen dann aus den Schülern, die sich freiwillig gemeldet haben, die Schüler aus, die besonders zuverlässig, pflicht- und verantwortungsbewusst sind. Diese Eigenschaften sind sehr wichtig, denn sowohl die jüngeren Schüler als auch die Eltern und die Lehrer verlassen sich auf die Schülerlotsen. Neben Schülern können natürlich auch Eltern und andere Erwachsene Verkehrshelfer werden.

Ausgebildet werden Schülerlotsen von der Polizei und der Verkehrswacht. Dabei erfolgt bei erwachsenen Verkehrshelfern nur eine Einweisung in die Aufgaben. Minderjährige Schülerlotsen absolvieren einen mehrstündigen Kurs, bei dem sie wichtige verkehrsrechtliche Bestimmungen aus der Straßenverkehrsordnung lernen und trainieren, Geschwindigkeiten und Bremswege von Fahrzeugen sowie Gefahrensituationen richtig einzuschätzen. Dabei achten die Ausbilder vor allem darauf, dass sich die angehenden Schülerlotsen umsichtig verhalten, Verantwortungsbewusstsein zeigen und sich auf ihre Tätigkeit konzentrieren. Am Ende des Kurses findet einen Test statt, bei dem die Nachwuchs-Schülerlotsen ihr Wissen und Können unter Beweis stellen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Wissenswertes zu Privatschulen

 

Wie laufen die ersten Einsätze ab?

Haben die frischgebackenen Schülerlotsen die Einweisung oder den Kurs erfolgreich hinter sich gebracht, bekommen sie zunächst einmal ihre Ausstattung. Sie besteht aus einer neongelben Warnweste, einer wetterfesten Jacke, einer Schirmmütze, einer Winkerkelle und einem Handbuch. Die Ausstattung stellt die Deutsche Verkehrswacht zur Verfügung, unterstützt vom Verband der Automobilindustrie.

An den ersten Einssatztagen leistet die Polizei noch Schützenhilfe. Sie weist die jungen Schülerlotsen am jeweiligen Einsatzort ein und erläutert ihnen die besonderen Verhältnisse vor Ort. Haben die Schülerlotsen schon etwas Erfahrung gesammelt und klappt der Lotsendienst gut, zieht sich die Polizei allmählich zurück. Sie schaut dann nur noch gelegentlich nach dem Rechten. Ansonsten leisten die Schülerlotsen ihren Dienst eigenverantwortlich. In aller Regel sind sie dabei aber nicht alleine, sondern zu zweit im Einsatz.

 

Welche Befugnisse haben Schülerlotsen?

Schülerlotsen sichern vor Schulbeginn und nach Schulende die Stellen ab, die ihnen zugewiesen wurden. Meistens sind diese Stellen mit einem Verkehrschild gekennzeichnet, das die Verkehrsteilnehmer auf den Einsatz der Verkehrshelfer hinweist. Durch das Verkehrsschild soll für zusätzliche Sicherheit gesorgt werden.

Denn Schülerlotsen sind keine Aushilfspolizisten. Sie dürfen weder in den fließenden Verkehr eingreifen noch Verkehrsverstöße ahnden. Stattdessen müssen sie abwarten, bis die Fußgängerampel auf Grün schaltet oder, wenn es keine Ampel gibt, bis eine ausreichend große Lücke im Verkehrsfluss entsteht. Dann treten sie auf die Fahrbahn und signalisieren den Verkehrsteilnehmern mit ihren Winkerkellen, dass Schüler die Straße überqueren. Wenn sie die Schülergruppe über die Fahrbahn gelotst haben, treten die Schülerlotsen zurück und geben die Fahrbahn wieder frei.

 

Sind Schülerlotsen versichert?

Schülerlotsen übernehmen Hilfsaufgaben für die Gemeinde oder Stadt, die gleichzeitig der Träger des Schulwegdienstes ist. Aus diesem Grund können Schülerlotsen nach Art. 34 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 839 BGB nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Dritter zu Schaden kommt.

Stattdessen übernimmt die Gemeinde oder Stadt die Haftung. Voraussetzung ist aber zum einen, dass die Schülerlotsen den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben. Zum anderen muss die Gemeinde oder Stadt über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist aber in aller Regel der Fall.

Sollten die Schülerloten selbst in einen Unfall verwickelt werden und körperliche Schäden davontragen, greift entweder die gesetzliche Unfallversicherung oder ein Unfallversicherungsverband der Gemeinde. Die Schülerlotsen müssen sich also um ihre eigene Absicherung keine Sorgen machen, sondern können sich ganz ihrer wertvollen Aufgabe widmen.

Mehr Tipps, Ratgeber und Anleitungen:

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Die wichtigsten Infos zum sog. Zweiten Bildungsweg, 1. Teil

Thema: Wissenswertes zu Schülerlotsen

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


lerntechniken99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

Kommentar verfassen