3 Fragen zum Thema „Handy in der Schule“
Aktuellen Umfragen zufolge sind über die Hälfte aller Kinder in der Altersgruppe zwischen 4 und 13 Jahren stolze Besitzer von mindestens einem Handy. Auch der Eindruck, dass Kinder und Jugendliche heute fast nur noch mit dem Smartphone in der Hand zu sehen sind, trügt nicht. So nennen allein in der Altersgruppe der 12- und 13-Jährigen rund 85 Prozent der Kids ein Smartphone ihr Eigen.
Damit gehört das Mobiltelefon praktisch zur Grundausstattung. Da die Kinder und Jugendlichen ihre Handys und Smartphones aber überallhin mitnehmen und eigentlich ständig in Betrieb haben, stellt sich auch für Schulen die Frage, wie sie mit der Handynutzung umgehen sollen.
Drei Fragen zum Thema „Handy in der Schule“ klärt die folgende Übersicht:
Inhalt
1. Dürfen Schulen ein generelles Handyverbot aussprechen?
Ob Mobiltelefone auf dem Schulgelände und während des Unterrichts erlaubt sind, entscheidet grundsätzlich die jeweilige Schule. Meistens ist in der Schulordnung festgelegt, wann und in welchem Umfang Schüler ihre Mobiltelefone in der Schule verwenden dürfen.
Zusätzlich zu den Regelungen in den einzelnen Schulordnungen kann auch das Schulgesetz Bestimmungen zur Handynutzung in der Schule enthalten. Das Schulrecht ist aber Ländersache. Deshalb können die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet sein.
In Bayern beispielsweise sind die Regeln sehr, sehr streng. Hier ist sogar per Schulgesetz vorgeschrieben, dass die Handys ausgeschaltet sein müssen, solange sich der Schüler auf dem Schulgelände aufhält. In anderen Bundesländern sind die Regelungen weit weniger streng.
Ein generelles Handyverbot dürfen Schulen aber nicht verhängen. So kann es die Schulleitung einem Schüler nicht verbieten, auf dem Schulweg oder nach Unterrichtsende mit seinen Eltern zu telefonieren oder Freunden Nachrichten zu schicken. Gegen ein Handy im Schulranzen können Schulen nichts unternehmen. Allerdings kann in der Schulordnung oder im Landesschulgesetz festgelegt sein, dass Handys während des Unterrichts oder des Aufenthalts auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein müssen.
An diese Vorgabe müssen sich die Schüler dann auch halten. Die Regelungen, die für Mobiltelefone gelten, beziehen sich übrigens in aller Regel genauso auch auf Tablets, MP3-Player und Gameboys.
2. Welche Konsequenzen drohen, wenn sich ein Schüler nicht an die Regeln hält?
Wenn die Schulordnung oder das Landesgesetz die Handynutzung auf dem Schulgelände oder im Unterricht verbietet, muss sich der Schüler an diese Regel halten. Er darf sein Mobiltelefon dann zwar dabeihaben, muss es aber ausschalten.
Missachtet er die Vorschrift, kann die Schule zu erzieherischen Mitteln greifen. Konkret wird dies der jeweilige Lehrer übernehmen, denn es gehört zu den Aufgaben der Mitglieder des Lehrerkollegiums, die Schulordnung durchzusetzen. Wenn der Schüler während des Unterrichts SMS schreibt, im Internet surft oder sein Handy klingelt, stört das den Unterricht.
Gleichzeitig kann auch der Schüler den Unterricht nicht aufmerksam verfolgen. Der Lehrer wird den Schüler dann meist ermahnen und auffordern, sein Mobiltelefon auszuschalten und wegzupacken. Geschieht das nicht oder kommt es weiterhin zu einer Störung des Unterrichts, darf der Lehrer das Handy an sich nehmen.
Der Lehrer darf dem Schüler das Mobiltelefon aber tatsächlich nur weggenehmen und es in Gewahrsam nehmen. Er darf sich das Handy nicht näher anschauen, um beispielsweise herauszufinden, was der Schüler damit während des Unterrichts alles angestellt hat.
Eine Durchsuchung des Handys würde zum einen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers und zum anderen den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses verletzen. Nach Unterrichtsende oder am Ende des Schultages bekommt der Schüler sein Mobiltelefon wieder. Dabei wird ihm entweder der Lehrer das Handy zurückgeben oder der Schüler kann es im Sekretariat abholen.
Über die Dauer des Schultages hinaus darf die Schule das Mobiltelefon nicht einbehalten. Dadurch würde sie nämlich unverhältnismäßig in das Eigentumsrecht des Schülers eingreifen.
3. Was passiert, wenn der Schüler bei einer Klassenarbeit mit dem Handy erwischt wird?
Mobiltelefone lassen sich prima zu elektronischen Spickzetteln umfunktionieren. Nutzt ein Schüler sein Handy während einer Klassenarbeit oder Prüfung und wird er dabei erwischt, kann die Schule die Handynutzung deshalb als Täuschungsmanöver auslegen.
Ist die Handynutzung laut Schul- oder Prüfungsordnung untersagt und wurde der Schüler vor Beginn der Klassenarbeit oder Prüfung deutlich auf das Verbot hingewiesen, muss er sogar damit rechnen, dass er die Note Ungenügend, also eine 6 bekommt.
Dies hat das Verwaltungsgericht in Karlsruhe entschieden (Az. 7 K 3433/10). Damit der Schüler erst gar nicht in so eine Situation kommt, ist er also gut beraten, wenn er sein Mobiltelefon vor Beginn der Prüfung beim Lehrer abgibt oder es an diesem Tag gleich ganz zu Hause lässt.
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Thema: 3 Fragen zum Thema „Handy in der Schule“
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Schüler der 9. Klasse hier… klar muss man sich auch auf den Unterricht konzentrieren können und mit Konsequenzen rechnen, wenn man ständig am Handy rumspielt. Aber unser Englischlehrer nimmt sie uns aus Prinzip (!) am Anfang der Stunde immer weg 😀
Der Kerl ist auch in anderen Bereichen etwas komisch… naja
Grüße, Domme