Wie soll es nach der Grundschule weitergehen – die wichtigsten Regelungen im Überblick
Während den Kindergarten und die Schule noch alle Kinder gemeinsam besuchen, trennen sich danach ihre Wege. Spätestens mit Beginn der zweiten Schuljahreshälfte in der letzten Grundschulklasse stellt sich langsam aber sicher die Frage, ob die Schullaufbahn in einer Hauptschule, einer Realschule, einer Gesamtschule oder einem Gymnasium fortgesetzt werden soll.

Aber wer entscheidet oder bestimmt eigentlich darüber, wie es nach der Grundschule weitergeht?
Hier die wichtigsten Regelungen dazu im Überblick:
Inhalt
- 1 Das Bestimmungsrecht der Eltern hat prinzipiell Vorrang.
- 2 Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus.
- 3 Die Eltern können der Entscheidung der Schule widersprechen.
- 4 Was Eltern bei der Schulwahl konkret prüfen sollten
- 4.1 Auswahlkriterien bei knappen Plätzen (typische Praxis)
- 4.2 Zeitplan & Checkliste für den Übertritt
- 4.3 Aufnahmeprüfung & Probeunterricht – was erwartet Kinder typischerweise?
- 4.4 Besondere Situationen: Förderung & Inklusion
- 4.5 Ganztag, Profile, G8/G9 & pädagogische Konzepte
- 4.6 Private Schulen – worin sie sich unterscheiden
- 4.7 Alternativ- und Anschlusswege: Nichts ist endgültig
- 4.8 Wenn Eltern uneins sind
- 4.9 FAQ
- 4.10
- 4.11 Ähnliche Beiträge
Das Bestimmungsrecht der Eltern hat prinzipiell Vorrang.
Grundsätzlich sind die Eltern diejenigen, die über den Bildungsweg und damit auch über die Schullaufbahn ihres Kindes entscheiden. Das bedeutet, die Eltern können bestimmen, welche Art von Schule ihr Kind im Anschluss an die Grundschule besuchen soll.
Außerdem können die Eltern entscheiden, dass ihr Kind zunächst eine Schulart besucht und später dann zu einer anderen Schulart wechselt.
Allerdings ist das Bestimmungsrecht der Eltern durch das Schulrecht eingeschränkt. Die Schulbehörden und auch die Schulen selbst geben bestimmte Voraussetzungen vor, die ein Kind erfüllen muss, damit es die jeweilige Schulart besuchen kann.
Bei diesen Voraussetzungen geht es in erster Linie um die Eignung des Kindes und um seine individuellen Fähigkeiten.
Generell dürfen die Schulbehörden und die Schulen zwar nicht bestimmen, welche Schule ein Kind besuchen soll, sondern sie dürfen lediglich entscheiden, dass einem aus ihrer Sicht ungeeignetem Kind der Zugang zur gewünschten Schulart verwehrt wird.
Aber trotzdem kann eine solche Entscheidung weitreichende Konsequenzen für den schulischen und beruflichen Werdegang des Kindes haben.
Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein Schüler später einen bestimmten Beruf erlernen möchte und hierfür den angestrebten Schulabschluss benötigt. Aus diesem Grund muss die Entscheidung, ob einem Kind die Berechtigung, die jeweilige Schulart zu besuchen, erteilt oder versagt wird, nach einer gesetzlichen Grundlage erfolgen.
Da das Bildungswesen in Deutschland Ländersache ist, gibt es hierzu aber unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Wie das Übergangsverfahren von der Grundschule in eine weiterführende Schule genau abläuft, hängt also davon ab, wo die Familie wohnt.

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus.
Auch wenn sich die Bestimmungen zum Übergangsverfahren in den Bundesländern inhaltlich etwas voneinander unterscheiden, gestaltet sich der grundlegende Ablauf ähnlich. So spricht die Grundschule zunächst eine Empfehlung aus.
Diese basiert auf einem Gutachten der Klassenkonferenz und fasst die Eignung des Schülers zusammen. Die Eltern haben ein Recht darauf, das Gutachten der Klassenkonferenz einzusehen.
Stimmt die Empfehlung der Grundschule mit den Wünschen der Eltern überein, steht einer Fortsetzung der Schullaufbahn in der angestrebten Form nichts im Wege.
Möchten die Eltern hingegen, dass ihr Kind eine höhere Schulform besucht als die Grundschule empfiehlt, muss das Kind in den meisten Bundesländern ein besonderes Aufnahmeverfahren meistern.
Dieses Aufnahmeverfahren kann beispielsweise eine schriftliche Aufnahmeprüfung oder auch den Besuch von Probe- und Prognoseunterricht über mehrere Tage vorsehen. Daneben gibt es Bundesländer, in denen das Kind zwar keine Aufnahmeprüfung bestehen oder keinen Probeunterricht absolvieren muss.
Allerdings entscheidet hier die Klassenkonferenz erst nach einer bestimmten Erprobungszeit verbindlich darüber, ob das Kind endgültig an der Schule aufgenommen wird oder ob nicht.
Mittlerweile schließt sich nur noch in wenigen Bundesländern eine sogenannte Orientierungs- und Beobachtungsstufe an die Grundschule an. Die Aufgabe dieser Stufe besteht ausdrücklich darin, zu klären, in welcher Form die Schullaufbahn des Kindes fortgesetzt werden soll.

Die Eltern können der Entscheidung der Schule widersprechen.
Sind die Eltern mit der Empfehlung der Grundschule oder der Entscheidung, welcher Schulart ihr Kind zugewiesen wird, nicht einverstanden, können sie sich dagegen wehren. Allerdings beurteilen Juristen die Frage, ob gerichtliche Schritte möglich sind, unterschiedlich.
Die Mehrheit der Juristen vertritt die Ansicht, dass die Empfehlung der Grundschule keinen Verwaltungsakt darstellt.
Stattdessen ist die Empfehlung lediglich ein Baustein im Übergangsverfahren und durch das erfolgreiche Absolvieren eines Aufnahmeverfahrens oder einer Erprobungszeit kann das Kind auch entgegen der Schulempfehlung an der gewünschten Schule aufgenommen werden.
Nach überwiegender Meinung können sich Eltern gegen eine Empfehlung daher nur durch einen formlosen Rechtsbehelf zur Wehr setzen. Anders sieht es jedoch aus, wenn eine weiterführende Schule entschieden hat, den Schüler nicht aufzunehmen.
Hierbei handelt es sich nämlich um einen Verwaltungsakt und gegen diesen können die Eltern mit einem förmlichen Rechtsbehelf, also zunächst einem Widerspruch und anschließend einer Klage, vorgehen.
Grundsätzlich sollten Eltern aber erst das Gespräch mit der Schule suchen, bevor sie weitere Schritte einleiten.
Zudem sollten Eltern bedenken, dass die Entscheidung für die Schule, die im Anschluss an die Grundschule besucht werden soll, keine endgültige Entscheidung bleiben muss.
So kann der Schüler auch später noch in eine andere Schulart wechseln oder sich für einen anderen Bildungsweg entscheiden.

Was Eltern bei der Schulwahl konkret prüfen sollten
- Lernprofil deines Kindes: arbeitet es lieber theorieorientiert (Gymnasium) oder praxisnah (Realschule, Gesamtschule mit praxisorientierten Zweigen)? Wie kommt es mit Tempo, Hausaufgabenmenge und Selbstorganisation zurecht?
- Motivation & Interessen: MINT-AGs, Musik- oder Sportprofil, bilinguale Züge, Ganztagsangebote. Passen Profil und Schulkultur?
- Rahmenbedingungen: Schulweg und Fahrtzeit (Schülerbeförderung), Klassenstärken, Betreuung am Nachmittag, Inklusivangebote (Förderbedarf, Schulbegleitung), Schulsozialarbeit.
- Passung statt Prestige: „Höher“ ist nicht automatisch „besser“. Entscheidend ist, wo dein Kind sich entfalten kann – das senkt Druck und steigert Erfolgschancen.
Auswahlkriterien bei knappen Plätzen (typische Praxis)
Ist eine Schule übernachgefragt, greifen formale Kriterien.
Üblich sind z. B.:
- Geschwisterkind an der Schule,
- Wohnortnähe/Schulbezirk (Sprengel),
- Schulprofil (z. B. Musik- oder Sportklasse),
- Härtefallregelung (besondere soziale/gesundheitliche Gründe),
- Losverfahren bei Punktgleichheit.
Wichtig: Details unterscheiden sich je nach Bundesland/Schulträger. Die Schule nennt dir ihre Kriterien transparent im Anmeldezeitraum.
Zeitplan & Checkliste für den Übertritt
Die Bezeichnungen variieren („Übertritt“, „Übergang“, „Anmeldung weiterführende Schule“), der Ablauf ähnelt sich:
- Herbst/Winter (Klasse 4): Infoabende, Tage der offenen Tür, Schulhomepage prüfen (Profile, Ganztag, Wahlpflichtfächer).
- 2. Halbjahr: Schulempfehlung (Gutachten Klassenkonferenz) einsehen; bei Abweichung: Beratungsgespräch nutzen.
- Anmeldung: Unterlagen bereitlegen – Halbjahreszeugnis/Übertrittszeugnis, Schulform-Wunsch, ggf. Nachweis Förderbedarf, Sorgerechtsnachweis, Impfschutz-/Masern-Nachweis (je nach Land).
- Besonderes Aufnahmeverfahren/Probeunterricht (falls gefordert): Termine beachten, ggf. Übungsaufgaben geben – aber bitte ohne Druckspitzen.
- Rückmeldung & Start: Zusage/Absage, ggf. Widerspruch gegen Ablehnung (fristgebunden) oder Zweitwunsch aktivieren.

Aufnahmeprüfung & Probeunterricht – was erwartet Kinder typischerweise?
- Fächer & Format: meist Deutsch und Mathematik (schriftlich, teils mündlich), gelegentlich Sprachstand.
- Zielsetzung: nicht „aussieben“, sondern Eignung klären. Bewertet werden Arbeitsverhalten, Basiskompetenzen, Lerntempo.
- Vorbereitung: Wiederholung der Kernkompetenzen (Textverständnis, Rechtschreibmuster, Grundrechenarten, Sachaufgaben), Probe-Situationen zuhause kurz simulieren (20–30 Min.).
Viel wichtiger als Übungshefte: Schlaf, Essen, ruhiger Ablauf.
Besondere Situationen: Förderung & Inklusion
- Nachteilsausgleich (z. B. bei Lese-Rechtschreib-Störung/Legasthenie, Dyskalkulie) frühzeitig ansprechen; Bescheide, Diagnostik und bisherige Maßnahmen beilegen.
- Hochbegabung/Teilbegabung: nach Beratungslehrer/Schullaufbahnberatung fragen; Optionen reichen von Enrichment bis Akzeleration.
- Ärztliche/therapeutische Gutachten strukturiert mitschicken (einseitige Zusammenfassung hilft).
- Inklusion: Klären, welche Schule Ressourcen (Förderschwerpunkte, Schulbegleitung) real anbieten kann – Praxis vor Prospekt.
Ganztag, Profile, G8/G9 & pädagogische Konzepte
- Ganztagsschule (gebunden/offen): verlässliche Betreuung, Lernzeiten, AGs – entlastet Familienalltag.
- Profile: MINT-Zweig, Musikklasse, Sportprofil, Bilingual (CLIL) – echte Passung zur Interessenlage erhöht Lernfreude.
- G8/G9 (Gymnasium): Länderthema – prüfe Stundentafel und Hausaufgabenlast.
- Pädagogische Ansätze: Montessori, Waldorf, Jenaplan (vor allem an privaten bzw. freien Schulen) – Hospitation/Schnuppertag nutzen.

Private Schulen – worin sie sich unterscheiden
- Trägerschaft & Schulgeld: Verträge, Sozialstaffeln, mögliche Stipendien.
- Eigene Aufnahmegespräche und Profilbesonderheiten (z. B. Chor, Internat, International Baccalaureate am Gymnasium).
- Abschlüsse: staatlich anerkannt ⇒ Abschlüsse sind gleichwertig, Wege zu Quali, Mittlerer Reife, Abitur bleiben offen.
Alternativ- und Anschlusswege: Nichts ist endgültig
Du betonst es schon – gut so. Ergänzend die häufigsten Wechsel- und Aufstiegswege:
- Realschule → Gymnasiale Oberstufe (bei guten Leistungen),
- Mittlerer Abschluss → Fachoberschule (FOS)/Berufskolleg → Fachhochschulreife,
- Berufliche Gymnasien (Technik, Wirtschaft, Soziales),
- Zweiter Bildungsweg (Abendgymnasium, Kolleg),
- Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen mit integrierter Oberstufe.
Das nimmt Druck aus der Erstentscheidung – Wege bleiben durchlässig.
Wenn Eltern uneins sind
Sind beide sorgeberechtigt, braucht es eine einvernehmliche Entscheidung. Gelingt das nicht, wird üblicherweise zunächst eine Schul-/Erziehungsberatungsstelle einbezogen; rechtlich kann im Streitfall das Familiengericht die Entscheidung übertragen.
Praktisch hilft ein moderiertes Elterngespräch mit Klassen- oder Beratungslehrkraft – Fokus: Kindeswohl & Belastbarkeit.
FAQ
Zählt die Schulempfehlung verbindlich?
Sie ist maßgebliche Orientierung, aber je nach Bundesland nicht zwingend. Weicht ihr Wunsch ab, greifen Aufnahmeverfahren, Probeunterricht oder Erprobungszeiten.
Welche Unterlagen gehören zur Anmeldung?
In der Regel: (Übertritts-)Zeugnis, Empfehlung/Gutachten, Anmeldeformular, Sorgerechts-/Personaldokumente, ggf. Impfnachweis, Förder-/Gutachtenunterlagen, AG/Profil-Wünsche.
Wie bereite ich mein Kind emotional vor?
Gemeinsam Schule anschauen, Weg üben, Tagesstruktur besprechen, realistische Erwartungen („neue Fächer, neue Freunde“), Routinen beibehalten. Druck raus, Mut rein.
Wie funktioniert ein Schulwechsel im laufenden Jahr?
Kontakt zur Zielschule, freie Plätze klären, Schulträger einbeziehen. Oft braucht es aktuelles Zeugnis, Begründung (z. B. Umzug, Passungsprobleme) und ggf. Probetage.
Gibt es Hilfe bei Ablehnung?
Ja: Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid fristgerecht einlegen, parallel Zweit-/Drittwunsch aktivieren und das Gespräch mit der Schule suchen. In manchen Städten unterstützt die Schulverwaltung beim Matching freier Plätze.
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Thema: Wie soll es nach der Grundschule weitergehen?
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