Wie soll es nach der Grundschule?

Wie soll es nach der Grundschule weitergehen – die wichtigsten Regelungen im Überblick

Während den Kindergarten und die Schule noch alle Kinder gemeinsam besuchen, trennen sich danach ihre Wege. Spätestens mit Beginn der zweiten Schuljahreshälfte in der letzten Grundschulklasse stellt sich langsam aber sicher die Frage, ob die Schullaufbahn in einer Hauptschule, einer Realschule, einer Gesamtschule oder einem Gymnasium fortgesetzt werden soll.

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Aber wer entscheidet oder bestimmt eigentlich darüber, wie es nach der Grundschule weitergeht?

Hier die wichtigsten Regelungen dazu im Überblick:

Das Bestimmungsrecht der Eltern

hat prinzipiell Vorrang.

Grundsätzlich sind die Eltern diejenigen, die über den Bildungsweg und damit auch über die Schullaufbahn ihres Kindes entscheiden. Das bedeutet, die Eltern können bestimmen, welche Art von Schule ihr Kind im Anschluss an die Grundschule besuchen soll.

Außerdem können die Eltern entscheiden, dass ihr Kind zunächst eine Schulart besucht und später dann zu einer anderen Schulart wechselt.

Allerdings ist das Bestimmungsrecht der Eltern durch das Schulrecht eingeschränkt. Die Schulbehörden und auch die Schulen selbst geben bestimmte Voraussetzungen vor, die ein Kind erfüllen muss, damit es die jeweilige Schulart besuchen kann. Bei diesen Voraussetzungen geht es in erster Linie um die Eignung des Kindes und um seine individuellen Fähigkeiten.

Generell dürfen die Schulbehörden und die Schulen zwar nicht bestimmen, welche Schule ein Kind besuchen soll, sondern sie dürfen lediglich entscheiden, dass einem aus ihrer Sicht ungeeignetem Kind der Zugang zur gewünschten Schulart verwehrt wird. Aber trotzdem kann eine solche Entscheidung weitreichende Konsequenzen für den schulischen und beruflichen Werdegang des Kindes haben.

Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein Schüler später einen bestimmten Beruf erlernen möchte und hierfür den angestrebten Schulabschluss benötigt. Aus diesem Grund muss die Entscheidung, ob einem Kind die Berechtigung, die jeweilige Schulart zu besuchen, erteilt oder versagt wird, nach einer gesetzlichen Grundlage erfolgen.

Da das Bildungswesen in Deutschland Ländersache ist, gibt es hierzu aber unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Wie das Übergangsverfahren von der Grundschule in eine weiterführende Schule genau abläuft, hängt also davon ab, wo die Familie wohnt.

Die Grundschule spricht

eine Empfehlung aus.

Auch wenn sich die Bestimmungen zum Übergangsverfahren in den Bundesländern inhaltlich etwas voneinander unterscheiden, gestaltet sich der grundlegende Ablauf ähnlich. So spricht die Grundschule zunächst eine Empfehlung aus.

Diese basiert auf einem Gutachten der Klassenkonferenz und fasst die Eignung des Schülers zusammen. Die Eltern haben ein Recht darauf, das Gutachten der Klassenkonferenz einzusehen. Stimmt die Empfehlung der Grundschule mit den Wünschen der Eltern überein, steht einer Fortsetzung der Schullaufbahn in der angestrebten Form nichts im Wege. Möchten die Eltern hingegen, dass ihr Kind eine höhere Schulform besucht als die Grundschule empfiehlt, muss das Kind in den meisten Bundesländern ein besonderes Aufnahmeverfahren meistern.

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Dieses Aufnahmeverfahren kann beispielsweise eine schriftliche Aufnahmeprüfung oder auch den Besuch von Probe- und Prognoseunterricht über mehrere Tage vorsehen. Daneben gibt es Bundesländer, in denen das Kind zwar keine Aufnahmeprüfung bestehen oder keinen Probeunterricht absolvieren muss.

Allerdings entscheidet hier die Klassenkonferenz erst nach einer bestimmten Erprobungszeit verbindlich darüber, ob das Kind endgültig an der Schule aufgenommen wird oder ob nicht. Mittlerweile schließt sich nur noch in wenigen Bundesländern eine sogenannte Orientierungs- und Beobachtungsstufe an die Grundschule an. Die Aufgabe dieser Stufe besteht ausdrücklich darin, zu klären, in welcher Form die Schullaufbahn des Kindes fortgesetzt werden soll.

Die Eltern können der Entscheidung

der Schule widersprechen.

Sind die Eltern mit der Empfehlung der Grundschule oder der Entscheidung, welcher Schulart ihr Kind zugewiesen wird, nicht einverstanden, können sie sich dagegen wehren. Allerdings beurteilen Juristen die Frage, ob gerichtliche Schritte möglich sind, unterschiedlich.

Die Mehrheit der Juristen vertritt die Ansicht, dass die Empfehlung der Grundschule keinen Verwaltungsakt darstellt. Stattdessen ist die Empfehlung lediglich ein Baustein im Übergangsverfahren und durch das erfolgreiche Absolvieren eines Aufnahmeverfahrens oder einer Erprobungszeit kann das Kind auch entgegen der Schulempfehlung an der gewünschten Schule aufgenommen werden.

Nach überwiegender Meinung können sich Eltern gegen eine Empfehlung daher nur durch einen formlosen Rechtsbehelf zur Wehr setzen. Anders sieht es jedoch aus, wenn eine weiterführende Schule entschieden hat, den Schüler nicht aufzunehmen. Hierbei handelt es sich nämlich um einen Verwaltungsakt und gegen diesen können die Eltern mit einem förmlichen Rechtsbehelf, also zunächst einem Widerspruch und anschließend einer Klage, vorgehen. Grundsätzlich sollten Eltern aber erst das Gespräch mit der Schule suchen, bevor sie weitere Schritte einleiten.

Zudem sollten Eltern bedenken, dass die Entscheidung für die Schule, die im Anschluss an die Grundschule besucht werden soll, keine endgültige Entscheidung bleiben muss. So kann der Schüler auch später noch in eine andere Schulart wechseln oder sich für einen anderen Bildungsweg entscheiden.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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