Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag

Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag

Letztlich spielt es keine Rolle, welche Schule ein Schüler besucht, denn eines haben alle Schulformen gemeinsam: Je höher die Klassenstufe ist, desto anspruchsvoller wird der Lehrstoff. Nun sind aber nicht alle Eltern in der Lage, ihrem Sprössling zu helfen, wenn es um die deutsche Rechtschreibung, Wahrscheinlichkeitsrechnungen in Mathe, die englische Grammatik, chemische Formeln oder physikalische Gesetze geht.

Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag

Einige Eltern verfügen schlichtweg nicht über das notwendige Wissen und Können, anderen Eltern fehlt die Zeit. Da kommen Nachhilfeangebote wie gerufen, bieten sie doch die Möglichkeit, den Nachwuchs trotzdem zu unterstützen. Die Auswahl an möglicher Nachhilfe ist groß.

So reicht die Palette von privat organisierter Hilfe durch Bekannte, ältere Schüler oder Studenten über Unterricht bei professionellen Nachhilfelehrern oder in Nachhilfeinstituten bis hin zu Lernprogrammen im Internet.

Wird die Nachhilfe privat organisiert, werden die Absprachen und Vereinbarungen oft nur mündlich getroffen.

Professionelle Nachhilfeangebote hingegen setzen in aller Regel voraus, dass die Eltern einen entsprechenden Vertrag unterschreiben.

Hierbei sollten sie jedoch ein paar Dinge beachten:

Punkte beim Abschluss eines Nachhilfevertrags

Grundsätzlich sollte Nachhilfe so kurz wie möglich und nur so lang wie nötig in Anspruch genommen werden. Der Nachhilfeunterricht sollte also nicht zu einer Dauereinrichtung werden.

Die Idee hinter Nachhilfe ist vielmehr, den Schüler vorübergehend zu unterstützen und ihn in Sachen Lernen so fit zu machen, dass er dem Schulunterricht wieder alleine folgen kann. Trotzdem gibt es keine pauschale Regel für die richtige Dauer der Nachhilfe.

Ein Schüler hat sich vielleicht ein, zwei Ausrutscher in Form von schlechten Noten geleistet und braucht nur über einen kurzen Zeitraum Nachhilfe bei der Wiederholung der Unterrichtsinhalte.

Bei einem anderen Schüler sind die Leistungen möglicherweise durchwachsen, so dass er einige Wochen lang Unterstützung benötigt, um nicht zum Wackelkandidaten zu werden, sondern das Klassenziel sicher zu erreichen.

Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag (1)

Wieder ein anderer Schüler hat eventuell die Schule gewechselt und profitiert von einem längerfristigen Zusatzunterricht. Die Vertragslaufzeit sollte also den individuellen Bedarf des Schülers berücksichtigen.

Genau hier liegt aber eine typische Stolperfalle, denn professionelle Nachhilfeeinrichtungen arbeiten häufig nur mit Verträgen mit bestimmten Mindestlaufzeiten. Oft verlängern sich die Verträge zudem automatisch, wenn die Eltern nicht rechtzeitig kündigen.

Sehr wichtig ist also ein Blick auf die Klauseln, die die Vertragslaufzeit und die Kündigungsbedingungen regeln. Vereinbaren die Eltern mit dem Nachhilfelehrer flexible, von den AGB abweichende Kündigungsmöglichkeiten, sollten sie sich dies übrigens sicherheitshalber schriftlich geben lassen.

In bestimmten Fällen haben die Eltern auch die Möglichkeit, den Nachhilfevertrag fristlos zu kündigen. Grundsätzlich ist diese Möglichkeit immer dann gegeben, wenn die vertraglichen Vereinbarungen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.

Wurde im Vertrag beispielsweise vereinbart, dass die Schüler in Gruppen aus höchstens fünf Schülern unterrichtet werden, sitzen dann aber regelmäßig acht oder zehn Schüler in dem Raum, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Zieht die Familie um, ist der Weg zum Nachhilfeinstitut unzumutbar weit und gibt es in der Nähe des neuen Wohnortes keine Zweigstelle der Einrichtung mit einem vergleichbaren Angebot, kann dies ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

In Nachhilfeverträgen oder in den AGB finden sich mitunter sogenannte Ferienklauseln. Sie besagen, dass die Beiträge auch während der Ferienzeiten fällig werden.

Diese Ferienklauseln sind jedoch generell unwirksam. Wenn in den Ferien kein Nachhilfeunterricht stattfindet, darf der Anbieter für diese Zeit auch keine Vergütung fordern, weder vollständig noch anteilig. Dies wurde auch schon durch ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt (Az.: 3 O 540/99).

Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag (2)

Der Nachhilfevertrag enthält keine Erfolgsgarantie.

Bevor sich die Eltern dazu entschließen, einen Nachhilfevertrag zu unterschreiben, sollte ihr Kind auf jeden Fall erst einmal einen Probeunterricht absolvieren. Bei nahezu jedem professionellen Nachhilfeanbieter ist eine kostenlose Schnupperstunde möglich.

Stimmt die Chemie zwischen Lehrer und Schüler und sind die Eltern von dem Angebot überzeugt, können sie den Vertrag unterschreiben. Nun erwarten die meisten Eltern aber, dass die Nachhilfe möglichst schnell Früchte trägt.

Im Idealfall sollte der Schüler gleich bei der nächsten Klassenarbeit eine deutlich bessere Note schreiben. Zunächst einmal sei gesagt, dass selbst der beste Zusatzunterricht keine Wunder vollbringen kann.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Beispiele für Eselsbrücken und Tipps für eigene Merkhilfen

Es ist nicht möglich, versäumten Schulstoff innerhalb weniger Tage aufzuarbeiten und einen Schüler mit Leistungsdefiziten von jetzt auf gleich in einen 2er-Schüler zu verwandeln.

Hinzu kommt, dass es sich bei einem Nachhilfevertrag um einen sogenannten Dienstvertrag handelt. Dienstvertrag bedeutet, dass sich der Nachhilfeanbieter im Rahmen des Vertrags dazu verpflichtet, dem Schüler bestimmte Unterrichtsinhalte zu vermitteln.

Er sichert also zu, dass er mit dem Schüler beispielsweise früheren Lehrstoff wiederholt und aktuellen Schulstoff übt. Konkrete Lernerfolge in Form von besseren Noten schuldet der Nachhilfeanbieter aber nicht.

Die Eltern können sich aus rechtlicher Sicht also nicht auf einen Anspruch auf verbesserte Schulleistungen ihres Kindes infolge der Nachhilfe berufen.

Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag (4)

Ergänzende Tipps:

Kostenklarheit: Was steht wirklich auf der Rechnung?

Nachhilfe kostet nicht nur „pro Stunde“. Achte darauf, wie die Stunde definiert ist (45, 60 oder 90 Minuten) und ob Paketpreise tatsächlich günstiger sind. Stehen Anmelde- oder Materialgebühren in den AGB? Dürfen Preise während der Laufzeit angepasst werden – und mit welcher Vorankündigungsfrist?

Seriös ist eine transparente Preisliste, ein klares Zahlungsziel sowie faire Regelungen zu Mahngebühren.

Kurzer Check: Sind Umsatzsteuer und Taktung im Vertrag eindeutig ausgewiesen?

Ausfall, Storno & Nachholtermine: Fristen schwarz auf weiß

Kommt es vor, dass Termine spontan platzen? Ja. Deshalb braucht es klare Stornofristen (z. B. 24–48 Stunden) und eine verbindliche Regel, wann und wie Nachholstunden stattfinden. Wird die Stunde verschoben, wenn der Anbieter krank ist? Dürfen Ersatzlehrkräfte einspringen?

Praktisch ist eine Online-Fallback-Klausel: Bei kurzfristigen Ausfällen findet der Unterricht – mit Einverständnis – digital statt.

Unterrichtsort & Format: Präsenz, Online oder Hybrid?

Ob Institut, Hausbesuch oder Online-Nachhilfe – der Vertrag sollte den Ort benennen und Fahrtkosten bzw. Wegezeiten klar regeln. Bei Online-Unterricht gehört dazu: Plattform, technischer Support, Umgang mit Aufzeichnungen (nur mit Einwilligung), Kamera-/Mikro-Pflichten und Datensicherheit.

Hybrid-Modelle profitieren von festen Standards: gleicher Stoffplan, gleiches Reporting, gleiche Qualitätskontrollen.

Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag (3)

Qualität & Sicherheit: Wer unterrichtet mein Kind?

Eltern haben ein berechtigtes Interesse an Qualifikation und Eignung der Lehrkräfte. Seriöse Anbieter dokumentieren fachliche Nachweise (Studium, Zertifikate), stellen ihre Didaktik vor und benennen Verantwortliche für Qualitätssicherung.

Bei Unterricht mit Minderjährigen ist ein erweitertes Führungszeugnis ein starkes Signal – frag aktiv danach.

Gute Verträge regeln außerdem Einarbeitung, Hospitationen und die Vertretung bei Personalwechsel.

Lernstandsanalyse & Ziele: Vom Gefühl zur Messbarkeit

Ohne Ziel kein Fortschritt. Ideal ist eine Startdiagnostik (z. B. Kurztest + Gespräch), aus der ein individueller Lernplan mit Meilensteinen entsteht: Welche Themen? Welche Materialien? Bis wann?

Vereinbare monatliche Kurzberichte (2–3 Sätze reichen) oder ein fixes Eltern-Feedback-Fenster alle 6–8 Wochen. So bleiben Erwartungen, Aufwand und Ergebnis synchron.

Datenschutz & Kommunikation (DSGVO)

Nachhilfeanbieter verarbeiten personenbezogene Daten. Der Vertrag sollte daher auf eine Datenschutzerklärung verweisen: Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Kontaktwege (E-Mail, Telefon, ggf. Messenger), Datenzugriff (z. B. Standortleitung, Lehrkräfte) und Rechte der Betroffenen.

Online-Aufzeichnungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig; Standard ist ohne Aufnahme.

Praktisch: eine Kontaktperson für Datenschutzfragen im Vertrag.

Haftung & Aufsicht: Wer trägt welches Risiko?

Nachhilfe ist keine Betreuung auf dem Hin- und Rückweg. Das sollte der Vertrag klarstellen. Für Schäden in Institutsräumen braucht es eine Haftungsregel inkl. Versicherungshinweis des Anbieters.

Beim Hausbesuch: Wie ist die Haftung in der Wohnung der Eltern geregelt? Klare Grenzen vermeiden Diskussionen, wenn mal ein Gerät oder Buch zu Schaden kommt.

Widerruf & Vertragsstart bei Online-Abschluss

Wird der Nachhilfevertrag online oder telefonisch geschlossen, besteht in der Regel ein Widerrufsrecht (14 Tage). Beginnt der Unterricht innerhalb dieser Frist, muss der Anbieter korrekt belehren; anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen ist dann üblich.

Prüfe, ob diese Hinweise im Vertrag/Bestätigungsmail verständlich formuliert sind.

Sonderkündigung & Vertragsänderungen

Neben den bereits genannten Fällen (z. B. unzumutbare Gruppengröße, Umzug ohne vergleichbares Angebot vor Ort) lohnt ein Blick auf Preisanpassungen, Terminverlegungen und dauerhaften Lehrerwechsel.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Wissenswertes zu Schülerlotsen

Seriös sind angemessene Fristen und eine schriftliche Information mit Widerspruchs-/Kündigungsoption.

Immer wichtig: Schriftformklausel für individuelle Absprachen.

Fördermöglichkeiten: Bildung und Teilhabe (BuT)

Viele Familien können Lernförderung staatlich bezuschussen lassen (Stichwort BuT). Wichtig: rechtzeitig informieren, Antrag stellen (Jobcenter/Sozialamt, je nach Leistungsbezug) und die Bescheinigung der Schule zum Förderbedarf beilegen.

Seriöse Anbieter unterstützen bei Formularen und kennen die lokalen Abläufe.

Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag (5)

Mini-Checkliste vor der Unterschrift

  • Laufzeit & Kündigung: Mindestlaufzeit? Automatische Verlängerung? Fristen?
  • Kosten: Taktung, Paketpreise, Zusatzgebühren, Preisänderungen, Zahlungsziel.
  • Ausfall/Nachholen: Fristen, Ersatz, Online-Fallback.
  • Qualität: Qualifikationen, Ansprechpartner, erweitertes Führungszeugnis.
  • Lernziele: Startdiagnostik, Lernplan, regelmäßiges Reporting.
  • Datenschutz: DSGVO-Hinweise, keine Aufzeichnung ohne Einwilligung.
  • Haftung: Räume/Hausbesuch, Aufsicht außerhalb der Stunde ausgeschlossen.
  • Widerruf: Hinweise bei Fernabsatz, Start während der Frist geregelt.
  • Förderung: BuT/Kommunale Programme geprüft.

(Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.)

Beispielklauseln in klarer Sprache (zur Orientierung)

  • Nachholen: „Bei Absage durch die Erziehungsberechtigten bis 24 Std. vor Termin wird ein Nachholtermin innerhalb von 6 Wochen angeboten. Bei späterer Absage entfällt der Anspruch, es sei denn, der Ausfall ist nicht zu vertreten (z. B. akute Erkrankung).“
  • Online-Fallback: „Fällt der Präsenztermin kurzfristig aus, kann die Stunde im gleichen Zeitfenster online stattfinden, sofern Einverständnis vorliegt.“
  • Reporting: „Die Lehrkraft erstellt monatlich einen Kurzbericht (max. 10 Sätze) mit Lernfortschritt und Empfehlung für die nächsten Schritte.“
  • Aufzeichnungen: „Keine Audio-/Videoaufzeichnung des Unterrichts. Ausnahmen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung.“
  • Qualifikation: „Einsatz nur von pädagogisch geeigneten Lehrkräften; Führungszeugnis liegt intern vor und kann auf Anfrage eingesehen werden.“
  • Preisanpassung: „Preisänderungen während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Laufzeit gilt eine Ankündigungsfrist von 6 Wochen mit Sonderkündigungsrecht.“

FAQ – Antworten auf typische Elternfragen

Gibt es eine Note-Garantie? Nein – Nachhilfe ist rechtlich Dienstvertrag: zugesichert wird die Leistung (Unterrichten), nicht der Erfolg.

Wer haftet beim Hausbesuch? Schäden in der Wohnung sind zu regeln; Unterrichtsweg liegt i. d. R. in Elternverantwortung.

Darf der Anbieter Termine dauerhaft verschieben? Nur mit angemessener Frist und Option auf Sonderkündigung, wenn das Zeitfenster nicht passt.

Online-Nachhilfe – was beachten? Plattform, Datenschutz, keine Aufzeichnung ohne Einwilligung, klare Regeln zu Kamera/Mikro.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

Thema: Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


lerntechniken99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

Ein Gedanke zu „Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag“

  1. Sehr hilfreiche Tipps, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unbedingt beachtet werden sollten. Jedoch lauern bereits bei der Auswahl der Nachhilfe einige Hürden. Damit ein möglichst vertrauenswürdiger Nachhilfelehrer gefunden werden kann, sollten zunächst die Qualifikationen der potenziellen Kandidaten unter die Lupe genommen werden. Ferner sollte ein erster Kontakt zwischen der Nachhilfe und dem Schüler hergestellt werden, damit die Schwächen des Schülers im Vorfeld besprochen werden können.
    Bezüglich der inhaltlichen Vertragsgestaltung sollte darauf geachtet werden, dass regelmäßige Gespräche zum Vertragsgegenstand gemacht werden. Schließlich möchte man als Elternteil über die Lernfortschritte des Kindes auf dem Laufenden gehalten werden. Darüber hinaus ist es ratsam auf versteckte Kosten zu achten, falls eine Unterrichtsstunde wegen Krankheit oder Ferien ausfallen muss. Im Zuge des Vertragsabschlusses ist es ratsam, wenn ein befristeter Vertrag abgeschlossen wird. Ist die Nachhilfe von Erfolg gekrönt, kann der Vertrag bei Bedarf immer noch verlängert werden.

Kommentar verfassen