Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag

Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag

Letztlich spielt es keine Rolle, welche Schule ein Schüler besucht, denn eines haben alle Schulformen gemeinsam: Je höher die Klassenstufe ist, desto anspruchsvoller wird der Lehrstoff. Nun sind aber nicht alle Eltern in der Lage, ihrem Sprössling zu helfen, wenn es um die deutsche Rechtschreibung, Wahrscheinlichkeitsrechnungen in Mathe, die englische Grammatik, chemische Formeln oder physikalische Gesetze geht.

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Einige Eltern verfügen schlichtweg nicht über das notwendige Wissen und Können, anderen Eltern fehlt die Zeit. Da kommen Nachhilfeangebote wie gerufen, bieten sie doch die Möglichkeit, den Nachwuchs trotzdem zu unterstützen. Die Auswahl an möglicher Nachhilfe ist groß.

So reicht die Palette von privat organisierter Hilfe durch Bekannte, ältere Schüler oder Studenten über Unterricht bei professionellen Nachhilfelehrern oder in Nachhilfeinstituten bis hin zu Lernprogrammen im Internet. Wird die Nachhilfe privat organisiert, werden die Absprachen und Vereinbarungen oft nur mündlich getroffen.

Professionelle Nachhilfeangebote hingegen setzen in aller Regel voraus, dass die Eltern einen entsprechenden Vertrag unterschreiben.

Hierbei sollten sie jedoch ein paar Dinge beachten:

Die wichtigsten Punkte beim Abschluss eines Nachhilfevertrags

Grundsätzlich sollte Nachhilfe so kurz wie möglich und nur so lang wie nötig in Anspruch genommen werden. Der Nachhilfeunterricht sollte also nicht zu einer Dauereinrichtung werden. Die Idee hinter Nachhilfe ist vielmehr, den Schüler vorübergehend zu unterstützen und ihn in Sachen Lernen so fit zu machen, dass er dem Schulunterricht wieder alleine folgen kann. Trotzdem gibt es keine pauschale Regel für die richtige Dauer der Nachhilfe.

Ein Schüler hat sich vielleicht ein, zwei Ausrutscher in Form von schlechten Noten geleistet und braucht nur über einen kurzen Zeitraum Nachhilfe bei der Wiederholung der Unterrichtsinhalte. Bei einem anderen Schüler sind die Leistungen möglicherweise durchwachsen, so dass er einige Wochen lang Unterstützung benötigt, um nicht zum Wackelkandidaten zu werden, sondern das Klassenziel sicher zu erreichen.

Wieder ein anderer Schüler hat eventuell die Schule gewechselt und profitiert von einem längerfristigen Zusatzunterricht. Die Vertragslaufzeit sollte also den individuellen Bedarf des Schülers berücksichtigen. Genau hier liegt aber eine typische Stolperfalle, denn professionelle Nachhilfeeinrichtungen arbeiten häufig nur mit Verträgen mit bestimmten Mindestlaufzeiten. Oft verlängern sich die Verträge zudem automatisch, wenn die Eltern nicht rechtzeitig kündigen.

Sehr wichtig ist also ein Blick auf die Klauseln, die die Vertragslaufzeit und die Kündigungsbedingungen regeln. Vereinbaren die Eltern mit dem Nachhilfelehrer flexible, von den AGB abweichende Kündigungsmöglichkeiten, sollten sie sich dies übrigens sicherheitshalber schriftlich geben lassen.

In bestimmten Fällen haben die Eltern auch die Möglichkeit, den Nachhilfevertrag fristlos zu kündigen. Grundsätzlich ist diese Möglichkeit immer dann gegeben, wenn die vertraglichen Vereinbarungen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Wurde im Vertrag beispielsweise vereinbart, dass die Schüler in Gruppen aus höchstens fünf Schülern unterrichtet werden, sitzen dann aber regelmäßig acht oder zehn Schüler in dem Raum, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Zieht die Familie um, ist der Weg zum Nachhilfeinstitut unzumutbar weit und gibt es in der Nähe des neuen Wohnortes keine Zweigstelle der Einrichtung mit einem vergleichbaren Angebot, kann dies ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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In Nachhilfeverträgen oder in den AGB finden sich mitunter sogenannte Ferienklauseln. Sie besagen, dass die Beiträge auch während der Ferienzeiten fällig werden. Diese Ferienklauseln sind jedoch generell unwirksam. Wenn in den Ferien kein Nachhilfeunterricht stattfindet, darf der Anbieter für diese Zeit auch keine Vergütung fordern, weder vollständig noch anteilig. Dies wurde auch schon durch ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt (Az.: 3 O 540/99).

Der Nachhilfevertrag enthält keine Erfolgsgarantie.

Bevor sich die Eltern dazu entschließen, einen Nachhilfevertrag zu unterschreiben, sollte ihr Kind auf jeden Fall erst einmal einen Probeunterricht absolvieren. Bei nahezu jedem professionellen Nachhilfeanbieter ist eine kostenlose Schnupperstunde möglich. Stimmt die Chemie zwischen Lehrer und Schüler und sind die Eltern von dem Angebot überzeugt, können sie den Vertrag unterschreiben. Nun erwarten die meisten Eltern aber, dass die Nachhilfe möglichst schnell Früchte trägt.

Im Idealfall sollte der Schüler gleich bei der nächsten Klassenarbeit eine deutlich bessere Note schreiben. Zunächst einmal sei gesagt, dass selbst der beste Zusatzunterricht keine Wunder vollbringen kann. Es ist nicht möglich, versäumten Schulstoff innerhalb weniger Tage aufzuarbeiten und einen Schüler mit Leistungsdefiziten von jetzt auf gleich in einen 2er-Schüler zu verwandeln.

Hinzu kommt, dass es sich bei einem Nachhilfevertrag um einen sogenannten Dienstvertrag handelt. Dienstvertrag bedeutet, dass sich der Nachhilfeanbieter im Rahmen des Vertrags dazu verpflichtet, dem Schüler bestimmte Unterrichtsinhalte zu vermitteln.

Er sichert also zu, dass er mit dem Schüler beispielsweise früheren Lehrstoff wiederholt und aktuellen Schulstoff übt. Konkrete Lernerfolge in Form von besseren Noten schuldet der Nachhilfeanbieter aber nicht. Die Eltern können sich aus rechtlicher Sicht also nicht auf einen Anspruch auf verbesserte Schulleistungen ihres Kindes infolge der Nachhilfe berufen.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

Ein Gedanke zu „Die wichtigsten Punkte beim Abschluss von einem Nachhilfevertrag“

  1. Sehr hilfreiche Tipps, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unbedingt beachtet werden sollten. Jedoch lauern bereits bei der Auswahl der Nachhilfe einige Hürden. Damit ein möglichst vertrauenswürdiger Nachhilfelehrer gefunden werden kann, sollten zunächst die Qualifikationen der potenziellen Kandidaten unter die Lupe genommen werden. Ferner sollte ein erster Kontakt zwischen der Nachhilfe und dem Schüler hergestellt werden, damit die Schwächen des Schülers im Vorfeld besprochen werden können.
    Bezüglich der inhaltlichen Vertragsgestaltung sollte darauf geachtet werden, dass regelmäßige Gespräche zum Vertragsgegenstand gemacht werden. Schließlich möchte man als Elternteil über die Lernfortschritte des Kindes auf dem Laufenden gehalten werden. Darüber hinaus ist es ratsam auf versteckte Kosten zu achten, falls eine Unterrichtsstunde wegen Krankheit oder Ferien ausfallen muss. Im Zuge des Vertragsabschlusses ist es ratsam, wenn ein befristeter Vertrag abgeschlossen wird. Ist die Nachhilfe von Erfolg gekrönt, kann der Vertrag bei Bedarf immer noch verlängert werden.

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