10 Fragen zur Legasthenie, 2. Teil

10 Fragen zur Legasthenie, 2. Teil 

Legasthenie, Lese- und Rechtschreibstörung, Dyslexie, Lese- und Rechtschreibschwäche, Teilleistungsstörung: Für die Schwierigkeiten im Umgang mit der geschriebenen Sprache gibt es viele Namen. Seit mehr als 100 Jahren ist bekannt, dass weltweit Kinder, Jugendliche und Erwachsene von der Legasthenie betroffen sind.

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Genauso lange ist die Wissenschaft damit beschäftigt, die Ursachen für diese Teilleistungsstörung zu erforschen und Maßnahmen zu erarbeiten, die einerseits eine sichere Diagnose ermöglichen und andererseits beim Überwinden der Schwäche helfen. 

Um das Thema aus der Tabuzone zu holen und ein paar grundlegende Informationen zu vermitteln, beantworten wir in einem zweitteiligen Ratgeber die zehn wichtigsten Fragen zur Legasthenie.

Nach fünf Fragen im 1. Teil folgt hier nun der 2. Teil.

 

Frage 6: Wie können Eltern feststellen, ob bei ihrem Kind eine Legasthenie vorliegt?

Die Eltern können letztlich nur vermuten, dass bei ihrem Kind eine Lese- und Rechtschreibschwäche vorliegt. Die offizielle Feststellung und Bestätigung einer Legasthenie gehört in die Hände von Fachleuten. Bei diesen Fachleuten kann es sich um erfahrene Lehrer handeln, die im Verlauf ihrer beruflichen Tätigkeit zu Legasthenieexperten geworden sind. Der schulpsychologische Dienst, unabhängige Beratungsstellen oder Kinderpsychologen kommen als Ansprechpartner aber ebenso in Frage.

Um die Diagnose zu stellen, werden in aller Regel neben dem Legasthenietest auch ein Intelligenztest und eventuell weitere Untersuchungen durchgeführt. Auf diese Weise soll das Vorliegen einer generellen Lernbehinderung ausgeschlossen werden. In einem Abschlussgespräch werden die Eltern dann über die Testergebnisse informiert. Außerdem erhalten die Eltern ein schriftliches Gutachten.

Übrigens: Einige Fördereinrichtungen werben mit kostenlosen Legasthenietests. Hier sollten die Eltern aber eher skeptisch sein. Denn die Einrichtungen bieten die Tests zwar als Service an, möchten letztlich aber Kunden gewinnen. Daher ist fraglich, ob die Testergebnisse wirklich immer objektiv sind.

 

Frage 7: Wie kann ein betroffenes Kind gefördert werden?

Bislang konnte keine einheitliche Ursache für die Legasthenie ermittelt werden. Die Wissenschaft geht nach aktuellem Erkenntnisstand vielmehr davon aus, dass viele verschiedene Faktoren zu einer Legasthenie führen können. Dieser Ansatz muss deshalb auch bei der Förderung eines betroffenen Kindes zum Tragen kommen. Zunächst einmal muss also eine sorgfältige Diagnostik stattfinden. Auf dieser Basis kann dann ein Förderplan entwickelt werden, der auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes abgestimmt ist.

Eine solche Förderung wird in der Schule aber meist nicht zu leisten sein. Denn es gibt zu wenig Fachkräfte. Eine zusätzliche Förderung kann deshalb, sofern überhaupt, oft nur in größeren Gruppen erfolgen. Hier ist es aber nur bedingt möglich, ausführlich auf jeden einzelnen Schüler einzugehen. Die besten Erfolgsaussichten verspricht daher eine qualifizierte Lerntherapie in einer außerschulischen Fördereinrichtung.

 

Frage 8: Wie lange dauert eine Legasthenietherapie?

Über welchen Zeitraum sich eine Legasthenietherapie erstreckt, hängt davon ab, wie stark die Teilleistungsstörung ausgeprägt ist. Daneben spielt der Zeitpunkt, an dem die Förderung beginnt, eine Rolle. Je älter das betroffene Kind ist, desto umfangreicher sind die grundlegenden Kompetenzen, die aufgebaut werden müssen. Als grobe Orientierungshilfe sollten die Eltern aber mit einer Therapiedauer von etwa zwei Jahren rechnen. Eine derart lange Therapie verursacht allerdings auch entsprechend hohe Kosten.

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Fehlen den Eltern die finanziellen Mittel, um die Therapie zu bezahlen, sollten sie sich an das zuständige Jugendamt wenden. Das Jugendamt kann die Kosten auf Antrag übernehmen, wenn das Kind stark unter der Lese- und Rechtschreibschwäche leidet und durch die schulische Förderung bisher keine nennenswerten Erfolge erzielt werden konnten. Um einen Antrag stellen zu können, brauchen die Eltern aber ein schriftliches Gutachten vom schulpsychologischen Dienst, einer unabhängigen Beratungsstelle, einem Psychologen oder einem anderen anerkannten Legasthenieexperten.

 

Frage 9: Gibt es besondere Bestimmungen für Kinder mit Legasthenie?

Grundsätzlich haben Schüler mit Legasthenie Anspruch auf eine spezielle Förderung. Bereits im Dezember 2003 hat die Kultusministerkonferenz “Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder im Rechnen“ beschlossen. Die Fassung aus dem Jahre 2007 gibt die Vorgaben und die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der schulischen Förderung vor.

Allerdings gestaltet jedes Bundesland seinen Lehr- und Förderauftrag eigenständig. Daher gibt es keine bundesweit einheitlichen Bestimmungen, weder für die Förderung noch für die dafür notwendige Diagnose. Vielmehr weichen die Bestimmungen und die Vorschriften, wie die Förderung konkret durchgeführt und welche Nachteilsausgleiche betroffenen Kindern gewährt werden, in den einzelnen Bundesländern teils deutlich voneinander ab.

Den Eltern bleibt deshalb nichts anderes übrig, als sich mit den Schulgesetzen in ihrem Bundesland auseinanderzusetzen. Informieren können sie sich aber auch auf der Internetseite des Bundesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie e.V. Der Beschluss der Kulturministerkonferenz ist dort ebenfalls hinterlegt.

Wertvolle und hilfreiche Informationen für Eltern, Lehrer und Therapeuten hält auch die Leitlinie „Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörungen“ bereit, die die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) erarbeitet hat.

 

Frage 10: Ist die Legasthenie „heilbar“?

Die vielleicht wichtigste Frage für Eltern und betroffene Kinder ist, ob die Legasthenie irgendwann verschwindet. Hier lautet die Antwort leider: Nein. Eine Legasthenie ist kein Krankheitsbild, das wie beispielsweise eine Erkältung geheilt werden kann. Stattdessen handelt es sich um eine Sprachentwicklungsstörung.

Vollständig beheben lässt sich diese Störung nicht. Mit einer guten und gezielten Förderung ist es aber möglich, die Fähigkeiten des Kindes auf ein sehr hohes Niveau zu steigern. Gleichzeitig hilft eine entsprechende Förderung dem Kind dabei, Selbstbewusstsein aufzubauen. Mit diesem Fundament muss eine Legasthenie auf dem weiteren Lebensweg keine Hürde sein. Und: Eine Lese- und Rechtschreibstörung ist nichts, wofür sich der Betroffene schämen muss. Er ist weder faul noch dumm, sondern hat lediglich ein kleines Defizit.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

Ein Gedanke zu „10 Fragen zur Legasthenie, 2. Teil“

  1. Ich muss Ihnen wirklich danken… meine Ehepartnerin fühlt sich oft schlecht wegen ihrer Legasthenie. Artikel wie dieser helfen mir dabei, sie immer wieder aufs neue zu ermutigen und zu zeigen, was für ein wundervoller Mensch sie ist..!!

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