Die wichtigsten Infos zum sog. Zweiten Bildungsweg, 2. Teil

Die wichtigsten Infos zum sog. Zweiten Bildungsweg, 2. Teil

“Was möchte ich später beruflich machen? Will ich eine Ausbildung absolvieren oder studieren?” Solche Fragen kann ein zehn- oder zwölfjähriges Kind eher selten beantworten. Doch genau in diesem Alter werden die Weichen für die schulische Laufbahn und die berufliche Zukunft gestellt. Denn dann findet der Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende Schule statt.

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Infos zum sog. Zweiten Bildungsweg

Es ist zwar möglich, den eingeschlagenen Weg noch zu ändern. So kann ein Schüler, der zum Beispiel in die Realschule geht, aufs Gymnasium oder in die Hauptschule wechseln.

Doch wenn der Schüler in den Klassenverband integriert ist und in seiner Schule einen Freundeskreis aufgebaut hat, hat er oft wenig Lust, an einer anderen Schule noch einmal von vorne anzufangen. Zumal noch die Pubertät dazukommt. Und in diesem Lebensabschnitt gibt es meist Wichtigeres als die Schule.

Aber selbst wenn die Schulzeit eigentlich schon vorbei ist, ist es nicht zu spät. Denn der sogenannte Zweite Bildungsweg macht es möglich, einen Schulabschluss nachzuholen. Nur: Wie läuft das ab? In einem zweiteiligen Beitrag haben wir die wichtigsten Infos zum sog. Zweiten Bildungsweg zusammengestellt.

Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, welche Schulabschlüsse auf diese Weise erworben werden können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Außerdem haben wir aufgezeigt, was sich der Schüler klarmachen sollte, bevor er sich für diesen Weg entscheidet.

Hier geht’s nun weiter mit dem 2. Teil:

Welche Schularten gibt es beim Zweiten Bildungsweg?

Über den Zweiten Bildungsweg kann jeder Schulabschluss nachgeholt werden, den es im deutschen Bildungssystem gibt. Ein Hauptschulabschluss ist also genauso möglich wie die Mittlere Reife, das Fachabitur oder die Allgemeine Hochschulreife.

Steht fest, welcher Abschluss es werden soll, gilt als nächstes, den Weg dorthin auszuwählen.

Und auch hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

Kolleg

Entscheidet sich der Schüler für ein Kolleg, läuft es letztlich genauso wie in einer ganz normalen Schule. Der Unterricht findet nämlich tagsüber statt. Dabei sieht der Lehrplan meist dreißig Unterrichtsstunden pro Woche vor, die sich auf die Vormittage und die Nachmittage verteilen können.

Ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe wählt der Schüler Leistungskurse. Und neben dem normalen Schulunterricht muss er Hausaufgaben machen und sich auf die Klassenarbeiten und Klausuren in den verschiedenen Schulfächern vorbereiten.

Bei einem Kolleg gibt es keine Schulhalbjahre, sondern Semester. Sie beginnen jeweils im Frühling und im Herbst. Der Schüler kann sich deshalb für das Frühjahrs- oder das Herbstsemester anmelden. Das Kolleg ist dann eine gute Lösung, wenn der Schüler seine volle Konzentration auf den Erwerb des Schulabschlusses legen will und kann. Denn weil er tagsüber den Unterricht besucht, lässt sich ein Kolleg oft nur bedingt mit einem Job verbinden.

Abendschule

Die Alternative zum Kolleg ist eine Abendschule. Wie der Name schon nahelegt, findet der Unterricht hier abends statt. Abends bedeutet nach 18 Uhr. Ein weiterer Unterschied zum Kolleg besteht darin, dass der Lernstoff auf der Abendschule in zwanzig Unterrichtsstunden pro Woche gepackt wird.

Insgesamt hat der Schüler also weniger Unterricht. Doch die Menge an Lernstoff bleibt gleich. Sowohl auf dem Kolleg als auch auf der Abendschule dauert es im Normalfall drei Jahre bis zum Schulabschluss. Mit einem Hauptschulabschluss als Ausgangspunkt sind es vier Jahre.

Die Abendschule ist eine gute Wahl, wenn der Schüler einen Beruf ausübt und nicht aus dem Arbeitsleben aussteigen will oder kann. Oder wenn er Familie hat und deshalb nur begrenzt Zeit in die Schule investieren kann. Grundsätzlich sollte der Schüler die Doppelbelastung aber nicht unterschätzen. Denn es ist nicht leicht und erfordert Disziplin, zusätzlich zu Beruf und Familie auch noch in die Schule zu gehen.

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Fernlerngänge

Meldet sich der Schüler bei einer Fernschule an, lernt er hauptsächlich von zu Hause aus. Statt klassischem Schulunterricht nimmt er Schüler an Webinaren teil und die Betreuung durch die Lehrer erfolgt per E-Mail oder Videochat. Je nach Institut bleibt es entweder komplett bei Fern- und Online-Lehrgängen oder die Lehrgänge werden durch Präsenzunterricht ergänzt.

Der große Vorteil von dieser Lernform ist, dass sich der Schüler seine Zeit ziemlich frei einteilen kann. Er bleibt flexibel und kann den Erwerb des Schulabschluss gut mit dem Berufsalltag vereinen. Ein Minuspunkt ist aber, dass der Schüler viel Disziplin braucht.

Dazu kommt, dass diese Variante oft ziemlich teuer ist. Denn sowohl das Unterrichtsmaterial als auch die Betreuung durch die Lehrer müssen bezahlt werden.

Vorbereitung in Eigenregie

Der Schüler muss gar keinen Unterricht besuchen, um sich auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Vielmehr kann er sich auch so bei einer staatlichen Schulbehörde zur Prüfung anmelden. Zu der sogenannten Externen- oder Schulfremdenprüfung wird er zugelassen, wenn er nachweisen kann, dass er sich angemessen vorbereitet hat.

Dabei kann diese Vorbereitung zum Beispiel durch den Besuch von Kursen an der Volkshochschule oder auch komplett im Selbststudium erfolgt sein. Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine Gebühr fällig, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist.

Der Verzicht auf die Schule ermöglicht dem Schüler, sein Lerntempo individuell zu gestalten. Allerdings braucht es hierfür sehr, sehr viel Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen. Hinzu kommt, dass der Schüler auf sich alleine gestellt ist und sich den ganzen Lernstoff im Alleingang aneignen muss. Deshalb ist diese Variante vermutlich nur für die wenigsten geeignet.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für einen Schulabschluss über den Zweiten Bildungsweg?

Besucht der Schüler eine staatliche Bildungseinrichtung, ist der Unterricht kostenlos. Für die Unterrichtsmaterialien können aber Gebühren fällig werden. Und bei einer Fernschule ist auch die Betreuung durch die Lehrkräfte kostenpflichtig.

Doch selbst wenn sich der Schüler für ein Kolleg oder eine Abendschule entscheidet und für die Lehrmittel nichts bezahlen muss, geht der erneute Schulbesuch meist mit finanziellen Einbußen einher. Denn der Schüler wird allein schon aus Zeitgründen beruflich oft zumindest kürzer treten müssen.

Damit der Wunsch nach einem (höheren) Schulabschluss nicht an den wirtschaftlichen Möglichkeiten scheitert, gibt es aber Fördermöglichkeiten. Ein Instrument hierbei ist Bafög. Bafög kann gewährt werden, wenn der Schüler den Schulabschluss braucht, damit er seine erste Berufsausbildung machen kann.

Hat der Schüler schon eine Berufsausbildung abgeschlossen, kommt Bafög in Frage, wenn er einen weiterführenden allgemeinbildenden Schulabschluss anstrebt und diesen anschließend für eine ebenfalls weiterführende Berufsausbildung nutzt.

Ist Bafög nicht möglich, kann der Schüler eventuell einen Bildungskredit bekommen. Je nach Ausgangssituation kann auch die Arbeitsagentur finanziell weiterhelfen. Und manchmal beteiligt sich sogar der Arbeitgeber an den Kosten.

Wann welche Förderung in Frage kommt, hängt immer von den Umständen ab. Bevor sich der Schüler entscheidet, sollte er sich deshalb schlau machen. Gute Ansprechpartner, die mit Rat und Tat weiterhelfen können, sind die jeweiligen Bildungseinrichtungen und die Agentur für Arbeit.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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