ABC-Schützen und der Schulweg – Infos und Tipps
Der erste Schultag läutet einen neuen Lebensabschnitt ein. Schließlich sind die Kids nicht mehr im Kindergartenalter, sondern gehen wie die Großen in die Schule. Und oft fühlen sich die ABC-Schützen auch alt und groß genug, um ihren Schulweg alleine zu meistern. Die Eltern sollten sie in diesem Vorhaben unterstützen.
Eine aktuelle Forsa-Studie belegt, dass rund jedes fünfte Schulkind von seinen Eltern mit dem Auto zur Schule gefahren wird. Ein Grund hierfür ist, dass viele Eltern den Schulweg für zu gefährlich halten. Um sicherzugehen, dass ihrem Sprössling nichts passiert, spielen sie lieber Taxi, als ihr Kind alleine auf den Weg zu schicken.
Ein anderer Grund ist, dass viele Kinder nicht mehr die nächstgelegene Grundschule besuchen. Stattdessen werden sie an einer Schule eingeschult, die die Eltern ausgesucht haben. Vor allen in ländlichen Regionen kann es zudem sein, dass es im Ort gar keine Grundschule mehr gibt und den ABC-Schützen gar nichts anderes übrig bleibt, als einen längeren Schulweg in Kauf zu nehmen.
Selbstverständlich ist es nachvollziehbar und absolut verständlich, wenn die Eltern besorgt sind. Doch ein Erstklässler ist durchaus in der Lage, seinen Schulweg alleine zu bewältigen. Vorausgesetzt natürlich, die Eltern haben zuvor mit ihm geübt. Und auch wenn es im ersten Moment vielleicht paradox klingt: Die Eltern tun ihrem Sprössling einen größeren Gefallen, wenn sie ihn alleine zur Schule gehen lassen, als wenn sie den Chauffeur spielen.
Warum das so ist und was die Eltern beachten sollten,
erklären die folgenden Infos und Tipps:
Inhalt
ABC-Schützen und der Schulweg – besser ohne Bring- und Holservice
Wenn Eltern ihren Nachwuchs Tag für Tag mit dem Auto zur Schule bringen, geschieht das natürlich in bester Absicht. Doch was gut gemeint ist, hat keineswegs nur Vorteile. So denken die wenigsten Eltern daran, dass durch die vielen Autos vor dem Schulgelände eine teils sehr unübersichtliche Verkehrssituation entsteht. Die Kinder müssen an den Autos vorbei und zwischen den Autos durch, um ihre Eltern zu erreichen. Doch in dem Durcheinander kann es schnell einmal passieren, dass beim Rangieren ein Kind übersehen wird.
Ein weiterer Aspekt ist, dass ein Kind kaum lernen kann, wie es sich verkehrsgerecht verhält, wenn es täglich in die Schule gefahren wird. Gerade eine gewisse Selbstständigkeit und die Fähigkeit, Situationen richtig einschätzen zu können, sind aber wichtige Voraussetzungen für ein sicheres und selbstbewusstes Auftreten.
Angst davor, ihr Kind zu überfordern oder zu großen Gefahren auszusetzen, müssen die Eltern nicht haben. Denn schon im Vorschulalter ist ein Kind in der Lage, sich einfache Verkehrsregeln einzuprägen. Zu diesen Regeln gehört beispielsweise, an einer roten Ampel stehen zu bleiben oder vor dem Überqueren einer Straße erst nach links und rechts zu schauen. Letzte Zweifel können sich die Eltern von der Polizei nehmen lassen.
Sie führt in vielen Orten nämlich eine sogenannte Schulwegsensibilisierung durch. Hierbei geht es darum, den Eltern aufzuzeigen, dass Grundschulkinder ihren Schulweg durchaus alleine zurücklegen können. Aber natürlich werden die Eltern nicht nur aufgeklärt, sondern bekommen auch jede Menge Tipps.
ABC-Schützen und der Schulweg – vorher üben
Damit der Sprössling seinen Schulweg gut und sicher zurücklegen kann, müssen sich die Eltern die Zeit nehmen und mit ihrem Kind üben. Ratsam dabei ist, möglichst früh mit dem Training zu beginnen. Am Anfang sollten die Eltern den Weg zusammen mit ihrem Kind ablaufen. So können sie ihr Kind auf die möglichen Gefahrenquellen hinweisen und ihm das richtige Verhalten zeigen. Sinnvoll kann außerdem sein, bei der künftigen Schule nachzufragen, ob sie Schulwegpläne anbietet.
Hierbei handelt es sich um Pläne, in die der sicherste Schulweg eingezeichnet ist. Ein paar Tage vor dem Schulbeginn wird es dann Zeit für Probeläufe. Dabei geht das Kind seinen künftigen Schulweg alleine. Die Eltern folgen ihm mit etwas Abstand und können beobachten, ob das Kind alles richtig macht. Auch später ist es sinnvoll, dem Kind gelegentlich zu folgen und zu kontrollieren, ob sich das Kind nach wie vor an die vereinbarten Regeln hält.
Wenn die Eltern ihrem Kind zutrauen, den Schulweg alleine zu meistern, fördern sie seine Selbstständigkeit und seine Fähigkeit, sicher am Verkehr teilzunehmen. Zudem stärkt es das Selbstbewusstsein, wenn der Nachwuchs stolz von sich sagen kann, dass er seinen Schulweg ganz alleine schafft. Und zur Beruhigung sei gesagt: An gefährlichen Übergängen im Umfeld der Schule stehen vielerorts ehrenamtliche Schülerlotsen bereit, die die Kleinen sicher über die Straße geleiten.
ABC-Schützen und der Schulweg – nicht mit dem Fahrrad
Auch wenn der Nachwuchs seinen Schulweg sicher beherrscht und ein guter Radfahrer ist, ist es im Grundschulalter noch zu früh, um mit dem Fahrrad in die Schule zu fahren. Denn ungewohnte Situationen kann ein Grundschulkind oft noch nicht richtig einschätzen und weiß deshalb mitunter nicht, wie es sich nun richtig verhalten muss.
Vor dem neunten oder zehnten Lebensjahr sollten Kinder ihren Schulweg deshalb nicht alleine mit dem Fahrrad zurücklegen. In diesem Alter stand meist schon die Verkehrserziehung auf dem Lehrplan und die Kids haben einen Fahrradführerschein in der Tasche. Falls die Schule dieses Angebot nicht hat, können sich die Eltern übrigens an die Polizei oder einen örtlichen Fahrradklub wenden. Beide bieten entsprechende Kurse an.
ABC-Schützen und der Schulweg – abgesichert durch die Unfallversicherung
Auf dem Weg in die Schule und von der Schule nach Hause ist der Nachwuchs unfallversichert. Sollte unterwegs etwas passieren, greift also der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und auch wenn der Sprössling unterwegs einen kleinen Umweg macht, besteht normalerweise Versicherungsschutz. Hierzu gibt es nämlich ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts. In dem Fall ging es um einen achtjährigen Jungen aus Memmingen.
Er war mit dem Schulbus nach Hause gefahren und zwei Haltestellen zu spät ausgestiegen. Nachdem er sich zu Fuß auf den Rückweg gemacht hatte, erfasste ihn ein Auto und verletzte in schwer. Der Unfallversicherungsverband der Gemeinde lehnte die Kostenübernahme zunächst ab. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass sich der Junge zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf dem direkten Weg zwischen der Schule und seinem Zuhause befunden hatte.
Das Bundessozialgericht urteilte jedoch, dass die Unfallversicherung die Kosten übernehmen muss. Denn ein achtjähriges Kind sei noch nicht reif und einsichtig genug, um stets den kürzesten Weg auszuwählen und zu nehmen.
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