Klassenfahrt: Infos und Tipps zu finanziellen Hilfen

Klassenfahrt: Infos und Tipps zu finanziellen Hilfen  

Bei einer Klassenfahrt geht es nicht nur um pädagogische Zwecke. Mindestens genauso wichtig ist eine Klassenfahrt in sozialer Hinsicht. Die Schüler sollen gemeinsam etwas erleben, sich als Gemeinschaft näherkommen und das Miteinander außerhalb der Klassenräume lernen. Dabei soll jeder Schüler die Möglichkeit haben, an dieser Form der Bildung teilzuhaben.

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Die finanziellen Möglichkeiten der Eltern dürfen nicht der Grund dafür sein, dass ein Schüler zu Hause bleiben muss. Doch was ist, wenn die Eltern die Klassenfahrt tatsächlich einfach nicht bezahlen können?

Der folgende Beitrag gibt Infos und Tipps zu finanziellen Hilfen für die Klassenfahrt:

 

Wer entscheidet über das Ziel der Klassenfahrt?

An vielen Schulen gibt es gewisse Traditionen. In einer bestimmten Klassenstufe fahren die Schüler dann Jahr für Jahr zum Skifahren in die Berge, zum Schwimmen an die See oder zum Sightseeing in eine Großstadt. Die Schüler können von einer solchen Klassenfahrt sehr profitieren, denn vielleicht können sie Sportarten ausprobieren oder Gegenden kennenlernen, die sie sonst vermutlich nicht erlebt hätten.

Dies gilt vor allem dann, wenn aus zeitlichen oder finanziellen Gründen ein Familienurlaub mit den Eltern nicht drin ist. Für die Eltern haben feste Traditionen den Vorteil, dass sie schon frühzeitig wissen, wann die Klassenfahrt stattfindet und wohin die Reise geht. Dementsprechend können sie das nötige Kleingeld zurücklegen.

Aber eine Klassenfahrt kann das Haushaltsbudget auch ganz schön belasten. Und Eltern, die ohnehin nur gerade so über die Runden kommen, werden das Geld nicht zusammensparen können. Es gibt aber auch Schulen, die keine bestimmten Reiseziele haben. Hier können die Schüler dann meist Vorschläge machen und am Ende wird abgestimmt, wohin die Klassenfahrt gehen soll.

Unabhängig davon, ob die Schule ein traditionelles Ziel für Klassenfahrten hat oder die Klasse zusammen mit dem Lehrer ein Ziel auswählt, gilt: Der Schulleiter muss sein Okay zur Klassenfahrt geben.

Genehmigt er die Klassenfahrt nicht, findet die Reise zum gewünschten Ziel nicht statt. Zudem können die Eltern einschreiten, wenn sie mit dem Reiseziel nicht einverstanden sind oder die Kosten für zu hoch halten. Der beste Rahmen für ein solches Gespräch ist der Elternabend. Hier können sich die Eltern mit dem Lehrer und untereinander austauschen und nach einer Lösung suchen.

 

Ist die Teilnahme an der Klassenfahrt Pflicht?

Das Schul- und Bildungswesen ist zwar Ländersache und so können die Schulgesetze und die Schulordnung je nach Bundesland Unterschiede aufweisen. Eine Klassenfahrt zählt aber überall als Schulveranstaltung. Aus diesem Grund ist die Teilnahme an der Klassenfahrt, ebenso wie sonst die Teilnahme am Unterricht, Pflicht.

Und das hat auch seinen guten Grund, denn durch gemeinsame Fahrten wird der Zusammenhalt in der Klasse gefördert. Die Schüler lernen Werte wie Rücksichtnahme und Verständnis. Außerdem trägt eine Klassenfahrt zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Selbstständigkeit eines Kindes bei. Ausnahmen auf Wunsch der Eltern oder des Schülers werden nur sehr selten und nur in besonderen Einzelfällen zugelassen.

Allerdings kann die Klassenkonferenz beschließen, dass ein Schüler nicht mitfahren darf. Eine solche disziplinarische Maßnahme kommt etwa dann in Betracht, wenn sich der Schüler wiederholt massiv danebenbenommen hat. Auch dies kommt aber eher selten vor. Nimmt ein Schüler nicht an der Klassenfahrt teil, hat er übrigens keine Freizeit. Stattdessen muss er dann entweder am Schulunterricht in einer anderen Klasse teilnehmen oder bekommt Hausaufgaben aufgetragen.

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Wie teuer darf eine Klassenfahrt sein?

Die Schulverordnungen der Bundesländer definieren keine konkreten Grenzen für die maximal zulässigen Kosten einer Klassenfahrt. Sinngemäß wird lediglich bestimmt, dass eine Klassenfahrt für die Eltern in finanzieller Hinsicht zumutbar bleiben muss. Viele Schulen arbeiten aber mit festen Budgets, die oft mit der Schulkonferenz, der Schulpflegschaft oder anderen Mitwirkungsgremien abgestimmt sind.

Durch Veranstaltungen wie Schulfeste und Schulflohmärkte oder auch die Teilnahme an verschiedenen Wettbewerben befindet sich zudem häufig Geld in der Klassenkasse, das ebenfalls in die Finanzierung der Klassenfahrt fließen kann. Die Differenz, die dann noch bis zum notwendigen Betrag verbleibt, wird auf die Eltern umgelegt.

 

Greift der Staat den Eltern unter die Arme?

Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass der Zugang zu Bildung an den finanziellen Verhältnissen der Eltern scheitert. Deshalb wurde ein Paket aus Leistungen für Bildung und Teilhabe ins Leben gerufen. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind diese Leistungen auch als Bildungspaket bekannt. Im Rahmen des Bildungspakets ist unter anderem festgelegt, dass der Staat einspringt und die Kosten für die Klassenfahrt übernimmt, wenn die Eltern das Geld dafür nicht aufbringen können.

Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Eltern, wenn sie

  • ·         Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
  • ·         Sozialhilfe,
  • ·         den Kinderzuschlag,
  • ·         Wohngeld oder
  • ·         Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

beziehen. Aber auch Eltern, die keine der genannten Sozialleistungen erhalten, können durch das Bildungspaket unterstützt werden. Und zwar dann, wenn die Eltern nachweislich nicht in der Lage sind, den Bildungsbedarf ihres Kindes zu decken, also etwa die Kosten für die Klassenfahrt aufzubringen. 

Die Leistungen aus dem Bildungspaket müssen die Eltern bei der zuständigen Behörde beantragen. Beziehen die Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, ist das Jobcenter ihr Ansprechpartner. Ansonsten müssen sich die Eltern an die Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsverwaltung wenden.

Wird der Antrag bewilligt, werden die tatsächlichen Kosten für die Klassenfahrt übernommen. Bestimmte Höchstgrenzen gibt es dabei nicht, denn die betroffenen Kinder sollen nicht benachteiligt werden. Die zuständige Stelle stellt den Eltern dann im Rahmen der Kostenübernahme einen Gutschein aus oder überweist das Geld direkt an die Schule. Seit einiger Zeit kann das Geld auch an die Eltern ausgezahlt werden.

 

Wo können die Eltern noch finanzielle Unterstützung bekommen?

Kommen staatliche Leistungen nicht in Betracht, sollten sich die Eltern erkundigen, ob es an der Schule einen Förderverein gibt. Die Fördervereine der Schulen kümmern sich um die Anliegen von einkommensschwachen oder anderweitig hilfebedürftigen Schülern und Eltern. Die Leitidee ist, dass die Familie soviel zu der Klassenfahrt beisteuern soll, wie sie im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten kann. Den Rest übernimmt der Förderverein.

Eine solche Unterstützung wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Allerdings müssen die Eltern ihre wirtschaftlichen Verhältnisse in aller Regel offenlegen. Gibt es an der Schule keinen Förderverein, kann mitunter der Elternbeirat eine Förderung gewähren.

Eine andere Möglichkeit sind Stiftungen. In jedem Bundesland gibt es Stiftungen, die Schüler aus einskommensschwachen Familien mit Beihilfen unterstützen. Auch größere Unternehmen vor Ort können eine Anlaufstelle sein. Oft sind sie bereit, als Sponsoren etwas zu den Kosten für die Klassenfahrt beizusteuern, wenn sie im Gegenzug beispielsweise in einem Bericht über die Klassenfahrt erwähnt werden oder ihr Firmenlogo auf der Schulwebseite veröffentlicht wird.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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