Die schulischen Bildungswege in der Übersicht, 2. Teil

Die schulischen Bildungswege in der Übersicht, 2. Teil

Früher gab es die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium als weiterführende Schulen. Die Schullaufbahn dauerte regulär 9, 10 oder 13 Jahre lang und endete mit einem Hauptschulabschluss, der Mittleren Reife oder dem Abitur. Heute ist das anders.

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Da das Schulwesen Ländersache ist, gibt es nicht nur viele verschiedene Schulformen, sondern auch die Schulabschlüsse haben je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen. Um hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, beantworten wir in einer zweiteiligen Übersicht die wichtigsten Fragen rund um die schulischen Bildungswege. Dabei ging es im 1. Teil um die Grundschule und die Bildungsgänge Hauptschule und Realschule.

Jetzt, im 2. Teil, stehen das Gymnasium und die Wahl des Bildungsweges im Mittelpunkt:

Der Bildungsgang Gymnasium

Der direkte Weg zum Abitur führt von der Grundschule aufs Gymnasium. Vor der Bildungsreform dauerte die Schulzeit am Gymnasium neun Jahre. Im Rahmen der Bildungsreform wurde dann das sogenannte Turbo-Abi eingeführt, durch das sich die gymnasiale Schulzeit um ein Jahr auf acht Schuljahre verkürzte. In der Praxis sorgte das Turbo-Abi aber für heftige Diskussionen.

Die Folge ist, dass die Schüler nun in den meisten Bundesländern wählen können, ob sie sich für die acht- oder die neunjährige Schulzeit am Gymnasium entscheiden. Die beiden Wege werden auch G8 und G9 genannt. Ausnahmen bilden Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. In diesen beiden Bundesländern gibt es die Variante G8 nicht.

Wer das Gymnasium und die Prüfung erfolgreich absolviert hat, beendet seine Schullaufbahn mit der Allgemeinen Hochschulreife. Sie berechtigt dazu, an einer Universität oder einer Fachhochschule zu studieren und dabei den Studiengang frei auszuwählen.

Um irgendwann das Abitur in der Tasche zu haben, ist es aber nicht zwingend notwendig, den direkten Weg zu gehen. So kann ein Schüler beispielsweise erst einen Mittleren Bildungsabschluss erwerben und dann in die gymnasiale Oberstufe wechseln. Allerdings braucht er hierfür entsprechend gute Noten. Eine andere Möglichkeit ist, eine Berufsschule zu besuchen oder eine Berufsausbildung zu absolvieren, um dann erst die Fachhochschulreife und anschließend die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Neben verschiedenen Bildungswegen, die zum Abitur führen, gibt es auch das Abitur selbst in unterschiedlichen Varianten. Mit Abitur ist meist die Allgemeine Hochschulreife gemeint, die an einem Gymnasium erworben wird. Eine Abstufung davon ist die fachgebundene Hochschulreife.

Sie berechtigt zwar auch zum Studium an einer Uni oder einer Fachhochschule. Allerdings kann nur ein Studium in bestimmten Fachrichtungen aufgenommen werden. Der Besuch einer Fachoberschule wiederum führt zur Fachhochschulreife. Wer die Fachhochschulreife hat, kann an einer Fachhochschule studieren. Die Fachoberschulreife erhält ein Schüler in vielen Bundesländern übrigens auch dann, wenn er ein Gymnasium G9 oder die gymnasiale Oberstufe einer anderen Schule nach der 12. Klasse verlässt.

Die Wahl des schulischen Bildungsweges

Spätestens wenn sich das Ende der Grundschulzeit nähert, stellt sich die Frage, welche weiterführende Schule der Nachwuchs besuchen soll. In den meisten Bundesländern erhalten die Eltern dazu eine Schullaufbahnempfehlung von der Grundschule. Darin gibt die Grundschule an, welche weiterführende Schulform sie für den Nachwuchs empfiehlt. Wie verbindlich diese Empfehlung ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

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Grundsätzlich zählt der Wille der Eltern und sie bestimmen darüber, welchen schulischen Bildungsweg ihr Kind einschlagen soll. Allerdings können bestimmte Zugangsvoraussetzungen, beispielsweise ein bestimmter Notendurchschnitt, dem Wunsch der Eltern entgegenstehen.

In vielen Bundesländern gibt es außerdem ein sogenanntes Vergabeverfahren. Dabei benennen die Eltern eine oder mehrere Wunschschulen, die ihr Kind besuchen soll. Daraufhin erfahren die Eltern durch einen Bescheid, welche Schule es wird. Ist in dem Schulbezirk, in dem die Familie wohnt, eine Schule der gewünschten Schulform vorhanden, ist diese Schule im Normalfall zuständig und das Kind bekommt dort einen Platz.

Möchten die Eltern, dass ihr Kind eine ganz bestimmte Schule oder eine Schule in einem anderen Schulbezirk besucht, müssen sie die Schulbehörde von einem Härtefall überzeugen. Ein Härtefall wäre beispielsweise dann gegeben, wenn der Weg zur zuständigen Schule sehr viel weiter ist als der Weg zur Wunschschule. Auch mit pädagogischen Gründen können die Eltern argumentieren. Pädagogische Gründe wären etwa, wenn auf der zuständigen Schule eine Sprache oder ein Fach nicht angeboten wird. Insgesamt ist es aber sehr schwer, die Schulbehörde zu überzeugen.

Sie arbeitet nämlich gerade deshalb mit Schulbezirken und Zuweisungen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, eine Planungssicherheit zu erzielen und einen Konkurrenzkampf zwischen den Schulen zu vermeiden. Gibt es im jeweiligen Bundesland kein Vergabeverfahren, können die Eltern ihren Nachwuchs einfach an der gewünschten Schule anmelden.

Können sich die Eltern mit der Schulbehörde nicht einigen oder wird ein Kind an der Wunschschule nicht angenommen, können die Eltern erst Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und im nächsten Schritt vor dem Verwaltungsgericht klagen. Vor Gericht wird dann geprüft, nach welchen Kriterien die Schule ihre Plätze vergibt und ob das Kind in seinem Recht, Zugang zu einer öffentlichen Schule zu erhalten, verletzt wurde. Allerdings ist der juristische Weg mitunter sehr langwierig. Besser ist deshalb, sich um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu bemühen.

Im Hinterkopf behalten sollten die Eltern außerdem immer, dass die Wahl eines schulischen Bildungsweges keine endgültige Entscheidung ist. In allen Bundesländern besteht die Möglichkeit, in eine andere, höhere Schulart zu wechseln, wenn der Schüler gute Leistungen erbringt. Zudem kann der Schüler seinen Bildungsweg fortsetzen, wenn er einen Abschluss in der Tasche hat, um so den eigentlich angestrebten Abschluss zu erlangen.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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