Die schulischen Bildungswege in der Übersicht, 1. Teil

Die schulischen Bildungswege in der Übersicht, 1. Teil

Früher war die Sache mit der Schulbildung einfacher und übersichtlicher. Nach der Grundschule besuchten die Schüler entweder eine Hauptschule oder eine Realschule oder ein Gymnasium. Am Ende ihrer Schullaufbahn hatten sie dann einen Hauptschulabschluss, die Mittlere Reife oder das Abitur in der Tasche.

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Später kam noch die Gesamtschule dazu. Heute gibt es viele verschiedene Schulformen. Die Grundschule und das Gymnasium sind zwar nach wie vor erhalten geblieben. Die Hauptschule und die Realschule hingegen gibt es nicht mehr in allen Bundesländern. An ihre Stelle traten Schulen, in denen verschiedene Bildungswege angeboten werden. Je nach Organisationsform werden die Schüler gemeinsam oder, je nach angestrebtem Schulabschluss, getrennt voneinander unterrichtet. Auch die Schulabschlüsse heißen von Bundesland zu Bundesland anders.

 Doch welche Schulen können Schüler denn nun besuchen?

Wer entscheidet darüber, welchen Bildungsweg ein Schüler einschlägt?

Und was ist, wenn die Eltern wollen, dass ihr Nachwuchs eine ganz bestimmte Schule besucht?

Diese und weitere Fragen beantwortet unsere zweiteilige Übersicht rund um die schulischen Bildungswege.

Hier ist der 1. Teil:

Die Grundschule

Die schulische Laufbahn beginnt mit der Grundschule. In der Grundschule lernt der Schüler grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten. Hierzu gehören beispielsweise das Lesen, das Schreiben und das Rechnen. Jeder Schüler in jedem Bundesland besucht zunächst eine Grundschule.

Die Grundschulzeit dauert vier Jahre lang, geht also von der 1. bis zur 4. Klasse. Eine Ausnahme bilden lediglich Berlin und Brandenburg. Hier beträgt die Grundschulzeit sechs Jahre. Spätestens gegen Ende der 4. (bzw. 6.) Klasse fällt dann die Entscheidung, welchen schulischen Bildungsweg der Schüler einschlägt. Während alle Kinder nämlich die Grundschule besuchen, trennen sich danach ihre Wege und sie wechseln auf die verschiedenen weiterführenden Schulen.

Der Bildungsgang Hauptschule

Das Bildungswesen in Deutschland ist Ländersache. Deshalb gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen. Stattdessen verwenden die Bundesländer unterschiedliche Bezeichnungen für ihre Schulformen und auch für die Schulabschlüsse.

Der Schulabschluss, der früher Hauptschulabschluss genannt wurde, heißt heute deshalb beispielsweise Erster Allgemeinbildender Schulabschluss oder Erfolgreicher Abschluss Mittelschule. Als allgemeine Bezeichnung wird zudem von einem Schulabschluss im Bildungsgang Hauptschule gesprochen. Einen solchen Schulabschluss erhält der Schüler nach der 9. Klasse. Dafür legt er eine Abschlussprüfung ab, die im jeweiligen Bundesland zentral durchgeführt wird.

In Deutschland gibt es aber immer weniger Hauptschulen. In vielen Bundesländern werden die Hauptschulen in andere Schulformen umgewandelt, die dann beispielsweise Mittelschule, Regionalschule oder Gemeinschaftsschule heißen. Einige Bundesländer möchten die Hauptschule auch komplett abschaffen. Je nach Schul- und Organisationsform muss ein Schüler auch nicht immer eine Prüfung ablegen, um den Schulabschluss im Bildungsgang Hauptschule zu bekommen.

So gibt es Bundesländer, in denen der Schüler automatisch einen Hauptschulabschluss in der Tasche hat, wenn er in die 10. Klasse versetzt wird. Mitunter steht dann allerdings nach der 10. Klasse eine Abschlussprüfung an, durch die sich entscheidet, ob es beim Hauptschulabschluss bleibt oder ob der Schüler einen Schulabschluss erhält, der sich dann beispielsweise Qualifizierter Hauptschulabschluss oder Fachoberschulreife nennt.

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Hat der Schüler seinen Hauptschulabschluss in der Tasche, bleibt er nach wie vor schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert nämlich insgesamt zwölf Jahre lang an. Deshalb kann sich der Schüler einen Ausbildungsplatz suchen. In diesem Fall besucht er während seiner Ausbildung eine Berufsschule und erfüllt so seine Schulpflicht.

Eine andere Möglichkeit ist, weiterhin auf eine allgemeinbildende Schule zu gehen, um den mittleren Schulabschluss zu erwerben. An Realschulen oder vergleichbaren Schulformen nimmt er dann ein weiteres Jahr lang am Schulunterricht teil. Reichen die Noten hierfür nicht aus, kann der Schüler einen mittleren Schulabschluss auch an der Berufsschule nachholen. Dies dauert allerdings ein Jahr länger.

In einigen Bundesländern kann der Schüler auch seinen Hauptschulabschluss auf der Berufsschule nachholen, wenn er diesen auf der Hauptschule nicht geschafft hat. Zudem werden in vielen Bundesländern Programme zur beruflichen Grundbildung oder beruflichen Orientierung für schulpflichtige Schüler angeboten, die keine Lehrstelle gefunden haben. Diese Programme erstrecken sich über ein oder mehrere Schuljahre und bereiten den Schüler auf das Berufsleben vor. Oft kann er in diesem Zuge auch einen Schulabschluss nachholen.

Der Bildungsgang Realschule

Den Abschluss, der früher Realschulabschluss hieß, gibt es nur noch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In den anderen Bundesländern werden inzwischen andere Bezeichnungen verwendet. Allgemein wird vom Mittleren Schulabschluss oder einem Schulabschluss im Bildungsgang Realschule gesprochen.

Um einen mittleren Schulabschluss zu bekommen, muss der Schüler eine zentrale Prüfung ablegen. Einzige Ausnahme bildet Rheinland-Pfalz, wo es keine zentrale Abschlussprüfung gibt. Seinen mittleren Schulabschluss hat der Schüler dann nach der 10. Klasse in der Tasche.

Normalerweise kann der Schüler seine Schullaufbahn mit einem mittleren Schulabschluss beenden, wenn er eine Realschule, eine Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule oder die im jeweiligen Bundesland entsprechende Schulform besucht. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen besteht die Möglichkeit, die Klassenstufe 10 einer Hauptschule zu absolvieren, um den mittleren Schulabschluss zu erwerben. Besucht der Schüler ein Gymnasium, macht er den mittleren Bildungsabschluss automatisch mit. Teilweise finden hierfür Prüfungen nach der 10. Klasse statt, teilweise wird der mittlere Bildungsabschluss durch die Versetzung in die 11. oder 12. Klasse erreicht. Sollte der Schüler das Gymnasium letztlich ohne Abitur verlassen, kann er so wenigstens einen Schulabschluss vorweisen.

Hat ein Schüler die Hauptschule erfolgreich absolviert und beginnt er danach eine Berufsbildung, kann er einen mittleren Bildungsabschluss nachholen, wenn seine Leistungen entsprechend gut sind. Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Möglichkeiten, den mittleren Bildungsabschluss im Rahmen der beruflichen Bildung in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit nachzuholen.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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