Schule vorbei: Welche Versicherungen gelten weiter?

Schule vorbei: Welche Versicherungen gelten weiter?

Der Schulabschluss läutet eine neue Lebensphase ein. Aus dem Schulkind ist nun ein junger Erwachsener geworden und es wird Zeit, die berufliche Zukunft in Angriff zu nehmen. So mancher Schüler legt zwar erst einmal eine kurze Pause ein und genießt die Freizeit oder macht eine längere Reise, um sich vom Prüfungsstress zu erholen.

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Versicherungen

Doch irgendwann geht es dann mit der Berufsausbildung oder dem Studium los. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aussieht.

Welche Versicherungen gelten weiter, wenn die Schule vorbei ist? Welche Versicherungen sollten angepasst werden?:

 

Wichtige Faktoren für den Versicherungsschutz

Je nachdem, welche Schule das Kind besucht hat, fallen der Schulabschluss und die Volljährigkeit mehr oder weniger zusammen. Deshalb hat das Kind vielleicht auch schon einen Führerschein. Ist ein Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden, wird mitunter ein Umzug notwendig.

Doch auch wenn der Sprössling unter der Woche auswärts wohnt, bleibt das Kinderzimmer meist erhalten. Und am Wochenende kommt das Kind nach Hause, um die Wäsche zu waschen und sich im Hotel Mama bekochen und verwöhnen zu lassen. Vielleicht klappt es aber auch nicht auf Anhieb mit einer Lehrstelle oder einem Studienplatz. In diesem Fall macht der Nachwuchs eventuell ein paar Praktika oder sucht sich einen Nebenjob, um die Zeit zu überbrücken.

Jedenfalls interessieren sich die Versicherungen durchaus dafür, was der Nachwuchs nach der Schulzeit macht. Ob weiterhin ein Versicherungsschutz über die Police der Eltern besteht, hängt aber weniger davon ab, ob das Kind schon volljährig ist oder ob nicht.

Maßgeblich aus Sicht der Versicherungen ist vielmehr, ob das Kind

  • eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert,
  • selbst ein Einkommen erzielt und
  • einen eigenen Haushalt gegründet hat.

Die Privathaftpflichtversicherung

Solange sich der Nachwuchs in seiner beruflichen Erstausbildung befindet, ist er in aller Regel über die Privathaftpflichtversicherung seiner Eltern abgesichert. Einige Versicherer gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn der Sprössling direkt nach der Erstausbildung eine zweite Berufsausbildung dranhängt.

Entscheidet sich das Kind für einen längeren Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums, greift die Versicherung aber meist nicht. Außerdem arbeiten viele Versicherer mit Altersbeschränkungen, um so beispielsweise ewigen Studenten entgegenzuwirken.

Erstausbildung bedeutet, dass das Kind direkt nach der Schule mit einer Berufsausbildung oder einem Studium beginnt, um so erstmals einen Beruf zu erlernen. Muss der Nachwuchs etwas warten, bis er eine Lehrstelle oder einen Studienplatz bekommt, gilt der Versicherungsschutz über die Familienpolice meist bis zu einem Jahr weiter.

Bricht das Kind die bereits begonnene Ausbildung ab, weil es feststellt, dass es doch nicht das Richtige war, ist es bei einem neuen Anlauf in einem anderen Beruf in aller Regel nicht mehr bei den Eltern mitversichert.

Für die Eltern heißt das, dass sie zunächst einmal nachschauen sollten, ob sie eine Familien-Police abgeschlossen haben. Ist das der Fall, sollten sie prüfen, was in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Mitversicherte Personen“ steht. Passt hier alles, müssen sie nichts weiter unternehmen. Andernfalls sollten sie sich mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen oder eine Privathaftpflichtversicherung für das Kind abschließen.

 

Die Hausratversicherung

Ob die Möbel und anderen Einrichtungsgegenstände des Kindes dort, wo es während der Ausbildung oder des Studiums wohnt, über die Hausratversicherung der Eltern abgedeckt sind, ist für den Laien oft nicht so einfach zu klären. Die Bedingungen dazu stehen im Versicherungsvertrag unter dem Punkt „Außenversicherung“.

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Generell ist es so, dass die Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer Person seiner häuslichen Gemeinschaft gehören, innerhalb der Wohnung und vorübergehend auch außerhalb versichert sind. Vorübergehend bezeichnet dabei den Zeitraum, solange die Sachen nicht Teil eines eigenen Haushalts werden. Und üblicherweise ist dieser Zeitraum beschränkt. Ob das Kind an seiner Ausbildungsstätte einen eigenen Haushalt gegründet hat, hängt in erster Linie davon ab, ob das Kind plant, sich dauerhaft dort niederzulassen und nicht mehr in die Wohnung der Eltern zurückzukehren.

Wohnt das Kind zum Beispiel in einem Studentenwohnheim und verbringt es die Wochenenden und die Ferien bei seinen Eltern zu Hause, dürfte der Hausrat meist über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert sein. Denn die Bude im Wohnheim ist kein eigener Haushalt, sondern eher eine vorübergehende Lösung. Im Zweifel sollten die Eltern aber bei ihrem Versicherer nachfragen. Doch selbst wenn die Versicherung der Eltern nicht greift, braucht ein Azubi oder Student in aller Regel keine eigene Hausratversicherung.

 

Die Kfz-Versicherung

Hat der Nachwuchs ein eigenes Auto, führt kein Weg an einer Kfz-Versicherung vorbei. Denn ohne gültige Kfz-Versicherung darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Lernt oder studiert das Kind in der Stadt, braucht es aber oft kein eigenes Auto. Denn Parkplätze sind Mangelware und mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt der Nachwuchs schneller und kostengünstiger ans Ziel. Für gelegentliche Fahrten kann es das Auto der Eltern nutzen.

Dann müssen sie das Kind aber als zusätzlichen Fahrer in die Police eintragen lassen. Sonst ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet. Weil der Nachwuchs wenig Fahrpraxis hat und deshalb das Risiko höher eingestuft wird, kostet die Kfz-Versicherung etwas mehr. Unterm Strich ist es so aber trotzdem deutlich kostengünstiger als ein eigenes Auto.

 

Die gesetzliche Krankenversicherung

Für die gesetzliche Krankenversicherung sind der Familienstand und die Einkommensverhältnisse maßgeblich. Studiert das ledige Kind und hat es kein eigenes Einkommen – oder lediglich einen kleinen Nebenjob – ist es weiterhin über die Familienversicherung abgesichert. Das gilt bis zum 25. Geburtstag. Eigene Beiträge muss der Nachwuchs somit nicht bezahlen. Nur die Zuzahlungen werden fällig.

Macht das Kind eine Berufsausbildung, verdient es sein eigenes Geld. Und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses wird es eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Versicherungsbeiträge behält der Ausbildungsbetrieb automatisch vom Lehrlingsgehalt ein und leitet sie zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Krankenkasse weiter.

Bei einer privaten Krankenversicherung stellt sich die Frage nicht. Denn hier hat ohnehin jeder Versicherte, egal ob Kind, Erwachsener oder Senior, seinen eigenen Vertrag.

 

Weitere Versicherungen

Über die bestehenden Sachversicherungen der Eltern ist das Kind auch nach Ende der Schulzeit weitgehend abgesichert. Lesen sich die Eltern die Bedingungen der Familien-Policen aufmerksam durch, können sie Doppelversicherungen vermeiden und mögliche Lücken im Versicherungsschutz aufspüren.

Natürlich kann es nicht schaden, über die eine oder andere Versicherung nachzudenken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung beispielsweise können durchaus sinnvoll sein. Aber gerade am Anfang der beruflichen Karriere ist das Geld knapp. Deshalb sollte zunächst darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz gegeben ist, der wirklich wichtig ist. Alles andere hat noch Zeit.

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Bernhard Staube, - Inhaber Agentur für Schülerhilfe, Sabine Menkemann, - Lehrkraft Deutsch/ Mathe, Matthias Kurz, - Pädagoge berufsbildene Schule, Canel Gülcan, Studentin Lehramt Germanistik / Religion, sowie Christian Gülcan, Unternehmer/ Inhaber Medienagentur, Arbeitgeber, Betreiber und Redakteur dieser Seite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Bildung, Lernen, Schulen und Weiterbildung.

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