Infos zum Antrag auf ein Urlaubssemester, 1. Teil

Infos zum Antrag auf ein Urlaubssemester, 1. Teil

So ziemlich jeder Student weiß, dass es Urlaubssemester gibt. Was genau es damit auf sich hat und wie so eine Beurlaubung abläuft, wissen hingegen nur wenige. Dabei kann ein Urlaubssemester ein überaus hilfreiches Instrument sein, um eine unnötige Verlängerung der Studienzeit zu vermeiden.

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Infos zum Antrag auf ein Urlaubssemester, 1. Teil

Gleichzeitig kann der Student die Zeit, in der er beurlaubt ist, für andere Dinge nutzen. Für ein Praktikum, ein Auslandssemester oder auch die Betreuung seines Nachwuchses zum Beispiel.

Es gibt also gute Gründe, sich die Sache mit dem Urlaubssemester einmal näher anzuschauen. Wir haben dazu einen zweiteiligen Ratgeber mit Infos zur Beurlaubung und zum Antrag auf ein Urlaubssemester zusammengestellt:

Was ist ein Urlaubssemester?

Durch ein Urlaubssemester unterbricht der Student sein Studium ganz offiziell für die Dauer von einem Semester. Die Beurlaubung muss der Student bei seiner Hochschule beantragen und die Hochschule muss die Beurlaubung genehmigen. Erst und nur dann ist der Student offiziell freigestellt und seine Unterbrechung zählt als Urlaubssemester.

Dabei ist der Name Urlaubssemester vielleicht ein bisschen irreführend. Denn mit einem Urlaub im klassischen Sinne hat ein studienfreies Semester nichts zu tun.

Der Student kann die Zeit also nicht nutzen, um sich entspannt zurückzulehnen, fröhlich durch die Welt zu reisen oder etwas ganz anderes zu machen, weil er ja nicht zu Vorlesungen, Hausarbeiten schreiben oder lernen muss.

Sinn und Zweck eines Urlaubssemesters ist vielmehr, eine Verlängerung der Regelstudienzeit zu vermeiden.

Führen bestimmte Umstände dazu, dass der Student sein Studium nicht wie geplant fortsetzen kann und folglich in zeitliche Schwierigkeiten gerät, kann er also einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Urlaubssemester?

Für die Zeit, in der der Student beurlaubt ist, stoppt seine offizielle Studiendauer. Denn weil das Urlaubssemester nicht als Fachsemester gewertet wird, wird es auch nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Für den Studenten bringt das ein paar Pluspunkte mit sich:

  • Die Studienzeit verlängert sich nicht.

  • Der Student behält seinen Studienplatz.

  • Der Anspruch, Prüfungen abzulegen, bleibt bestehen.

  • Der Student hat weiterhin einige Rechte und Ansprüche, die eigens für Studenten gelten.

  • Der Student kann Auslands-BAföG beantragen.

Möchte oder muss der Student sein Studium unterbrechen, kann ein Urlaubssemester deshalb eine interessante und sinnvolle Lösung sein.

Allerdings hat ein Urlaubssemester auch ein paar Schattenseiten, die dem Studenten bewusst sein sollten:

  • Durch das Urlaubssemester beendet der Student sein Studium ein Semester später.
  • Während der Beurlaubung bekommt der Student kein BAföG.
  • Der Student darf während des Urlaubssemesters nicht als Werkstudent arbeiten.
  • Die Beurlaubung greift in den Studienplan an und unterbricht den Rhythmus des Studiums.
  • Die Hochschule muss den Antrag auf ein Urlaubssemester nicht genehmigen, sondern kann ihn genauso gut ablehnen.

Vor allem der letzte Punkt spielt immer wieder eine Rolle. Denn viele Studenten machen unnötige Fehler, wenn sie ein Urlaubssemester beantragen.

Wie wird der Antrag auf ein Urlaubssemester gestellt?

Das Antragsverfahren für ein Urlaubssemester wird je nach Hochschule unterschiedlich gehandhabt. Unterm Strich ist es aber immer ein sehr bürokratischer Vorgang.

Für den Studenten ist deshalb sehr wichtig, dass er sich peinlich genau an die vorgegebenen Formalitäten und Fristen hält. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass sein Antrag erst mit deutlicher Verzögerung bewilligt oder direkt abgelehnt wird.

Die Informationen, die der Student für seinen Antrag braucht, findet er entweder in der Studienordnung oder in der Einschreibeordnung.

Darin ist unter anderem festgelegt, wie viele Urlaubssemester überhaupt möglich sind und welche Fristen für ein Urlaubssemester gelten. Das Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes wiederum regelt die Grundlagen für den Anspruch auf ein Urlaubssemester.

Den Antrag muss der Student in aller Regel bei der zentralen Einrichtung seiner Hochschule stellen. Die Fachstudienberatung, der Prüfungsausschuss oder das International Office haben meist nur eine beratende Funktion, entscheiden selbst aber nicht über den Antrag.

So gut wie alle Hochschulen haben ihre eigenen Antragsformulare und stellen zusätzlich dazu Leitfäden zur Verfügung. Die Dokumente sind online auf der Webseite der Hochschule hinterlegt oder im Sekretariat erhältlich.

Im Prinzip muss sich der Student also nur diese Unterlagen besorgen, durcharbeiten und gewissenhaft ausfüllen.

Ganz so einfach ist es dann aber doch wieder nicht. Denn zwei Dinge sind beim Antrag von großer Bedeutung. Zum einen ist das die Frist. Es ist sehr wichtig, dass der Student seinen Antrag rechtzeitig einreicht.

Viele Hochschulen sind an diesem Punkt nämlich sehr streng und lehnen alle Anträge, die nicht fristgerecht vorliegen, konsequent ab.

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Zum anderen steht und fällt der Antrag auf ein Urlaubssemester mit der Begründung. Der Student kann nämlich nicht einfach so eine Beurlaubung beantragen.

Vielmehr muss er plausibel begründen, warum er sein Studium unterbrechen will. Liefert der Antrag keinen Grund, der ein Urlaubssemester rechtfertigt, wird er abgelehnt.

Welche Gründe die Hochschulen üblicherweise akzeptieren, schauen wir uns im 2. Teil an.

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