Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungspaket

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungspaket 

In Deutschland leben rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder. Diesen Kindern ist es oft nicht möglich, einem Sportverein beizutreten oder eine Musikschule zu besuchen, denn das dafür benötigte Geld haben ihre Eltern schlichtweg nicht.

Selbst Klassenfahrten, das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder Nachhilfeunterricht sind vielfach nicht im Budget. Nun ist es natürlich nicht so einfach, eine Lösung zu finden, die allen Kindern die gleichen Chancen auf eine sichere Zukunft eröffnet.

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Aber mit ihrem Bildungspaket hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Frau Ursula von der Leyen einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Das Bildungspaket macht es sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien dahingehend zu unterstützen, dass sie am schulischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Nun wissen viele aber nicht, was sich konkret hinter dem Bildungspaket verbirgt, welche Leistungen es umfasst und wer was beantragen kann.

 

 

Hier daher die wichtigsten Fragen und Antworten
zum Bildungspaket in der Übersicht:
 
 

 

Was ist das Bildungspaket genau?

Laut Gesetz soll jedes Kind in Deutschland das Recht haben, eine gute Bildung zu genießen und sowohl an schulischen als auch an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Familien, denen nur ein geringes Monatseinkommen zur Verfügung steht, ist es jedoch oft nicht möglich, diesem Rechtsanspruch gerecht zu werden.

Aus diesem Grund wurde zum 01. April 2011 ein Leistungspaket beschlossen, das eigentlich Leistungen für Bildung und Teilhabe heißt, aber als sogenanntes Bildungspaket besser bekannt ist. Das Bildungspaket soll es Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, beispielsweise an einer Klassenfahrt teilzunehmen, Mitglied eines Sportvereins zu werden oder eine Musikschule zu besuchen. Alle Leistungen, die gewährt werden, sind dabei personen- und zweckgebunden.

Das bedeutet, die Leistungen sollen ausschließlich dem jeweiligen Kind zugute kommen und dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Um dies sicherzustellen, wird ein Großteil der Leistungen direkt an die Einrichtungen, die die Leistungen erbringen, überwiesen, also beispielsweise unmittelbar an den Sportverein oder die Musikschule. Für andere Leistungen werden zweckgebundene Gutscheine ausgestellt, nur bei wenigen Leistungen wird das Geld zunächst an die Eltern ausgezahlt. 

 

Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?

In vielen einkommensschwachen Familien ist oft einfach nicht genug Geld vorhanden, um ihren Kindern den Besuch einer Musikschule oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein zu ermöglichen. Vielfach reichen die finanziellen Mittel noch nicht einmal für das gemeinsame Mittagsessen in der Schule oder im Kindergarten aus, von Ausflügen und Klassenfahrten ganz zu schweigen.

An dieser Stelle kommt das Bildungspaket ins Spiel. Es stellt sicher, dass der Rechtsanspruch auf die Teilnahme an schulischen Aktivitäten, auf ein gemeinschaftliches Mittagessen und auf gesellschaftliche Aktivitäten auch für Kinder und Jugendliche gilt, die aus Familien stammen, die Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag beziehen.

Außerdem hat jedes Schulkind aus den betroffenen Familien Anspruch auf vernünftige Lernmaterialien und Nachhilfe bei schulischen Problemen. 

 

 

Was wird bezahlt und was nicht?

Das Bildungspaket sieht verschiedene Leistungen vor, für die betroffene Familien finanzielle Hilfe beantragen können. Der erste und wichtigste Punkt sind die Leistungen rund um die sogenannte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Unter diesem Begriff werden unter anderem die Teilnahme an Ausflügen, Klassenfahrten und schulischen Freizeitaktivitäten, der Besuch einer Musik- oder Tanzschule und die Mitgliedschaft in einem Sportverein zusammengefasst.

Daneben sollen die finanziellen Leistungen aus dem Bildungspaket allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, am gemeinsamen Mittagessen in der Kita, der Schule oder dem Hort teilzunehmen. Außerdem sieht das Bildungspaket Zuschüsse für die Nachhilfe, die Beförderung zur Schule und den Schulbedarf vor. Für den Schulbedarf wird ein fester Betrag von 100 Euro jährlich gewährt, der in zwei Raten aufgeteilt wird. Zum 01. August werden 70 Euro, zum 01. Februar noch einmal 30 Euro ausbezahlt und von diesem Geld können dann Schulbücher, Hefte, Stifte und die anderen benötigten Dinge für den Schulalltag gekauft werden.

Allerdings verfügt das Bildungspaket nicht über unbegrenzte Mittel und aus diesem Grund sind die Leistungen auf die Dinge beschränkt, die tatsächlich für die Teilnahme am schulischen und gesellschaftlichen Leben erforderlich sind. So wird beispielsweise Nachhilfe nur dann finanziert, wenn das Schulkind andernfalls das Klassenziel nicht erreichen würde, die Förderung also wirklich notwendig ist. Kleidung wird über das Bildungspaket nicht bezuschusst, auch dann nicht, wenn die Kleidung für den Sportunterricht benötigt wird.

Dies liegt daran, dass Geld für Kleidung bereits im Regelsatz enthalten ist und deshalb daraus gekauft werden muss. Die Kosten für die Beförderung zur Schule werden erstattet, wenn die Schule weiter entfernt ist und der Schüler seine Schule anders nicht erreichen kann. Übernommen werden dann aber auch nur die Beförderungskosten des Kindes, fährt ein Elternteil mit, muss es seine Fahrten selbst bezahlen.

Bei Ausflügen und Klassenfahrten kann über das Bildungspaket nur die Übernahme der eigentlichen Kosten beantragt werden, Taschengeld, Schlafsack und ähnliche Dinge sind in den Leistungen nicht vorgesehen.  

 

Wie und wo werden die Leistungen beantragt?

Wer Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen möchte, muss immer einen schriftlichen Antrag stellen. Die Formulare dazu gibt es bei den zuständigen Ämtern, teilweise sind sie aber auch auf den Internetseiten der Kommunen und Landkreise hinterlegt. Neben den ausgefüllten Formularen muss im Zuge des Antrag die Bedürftigkeit nachgewiesen werden, indem ein aktueller Bescheid vorgelegt wird. Außerdem muss die Höhe der erforderlichen Leistungen belegt werden.

Hierfür muss die Musikschule, der Sportverein, die Nachhilfeeinrichtung oder der Anbieter der Mittagsverpflegung den monatlichen Beitrag schriftlich bestätigen. Sollen Leistungen für den Schulbedarf beantragt werden, ist zudem ein Schulvertrag erforderlich. Nach der Überprüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die zuständige Behörde, ob und in welcher Höhe Leistungen bewilligt werden.

Wo der Antrag abgegeben werden muss, hängt davon ab, welche Leistungen die Familie bezieht. Das Jobcenter ist zuständig, wenn eine Familie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld und ansonsten keine weiteren Leistungen erhält. Bezieht die Familie Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag, muss sie den Antrag bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung stellen.  

 

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Wie lange es dauert, bis der Antrag bearbeitet und die Leistungen bewilligt sind, kann sehr unterschiedlich sein. Während einige ihren Bescheid schon nach zwei Wochen erhalten, müssen andere weit über ein halbes Jahr warten.

Unabhängig von der Bearbeitungsdauer gilt aber, dass der Eingangsstempel entscheidend ist und die Leistungen rückwirkend bis zu diesem Datum bezahlt werden. Sinnvoll ist übrigens, den Antrag persönlich abzugeben. Dadurch kann der Sachbearbeiter nämlich direkt nachschauen, ob noch Unterlagen fehlen. Muss die Behörde die fehlenden Dokumente erst schriftlich nachfordern, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

 

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Ein Gedanke zu „Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungspaket“

  1. Auch Schulen und Kitas sollten sich mit der Kommune in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

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